Die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft


Wer kann Mitglied werden?

Nach § 2 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Hochschulverbandes kann jeder Hochschullehrer (Universitätsprofessor, Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule, Professor an einer Kunst- und Musikhochschule, außerplanmäßiger Professor, Honorarprofessor, Privatdozent und sonstiger Habilitierter) an einer Universität, wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Kunst- und Musikhochschule in Deutschland sowie jeder deutsche Hochschullehrer an einer Universität, wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Kunst- und Musikhochschule im Ausland Mitglied werden. Mitglied im Deutschen Hochschulverband kann auch jeder Juniorprofessor während der Dauer seines Dienstverhältnisses und jeder Habilitand während der Dauer seiner Qualifikationsphase an einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 werden.

Zum Seitenanfang


Was kostet eine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedsbeiträge sind nach der dienstrechtlichen Stellung gestaffelt. Damit wir dies bei Ihrer Eingruppierung berücksichtigen können, bitten wir Sie, uns beitragswirksame Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge ist andernfalls satzungsgemäß ausgeschlossen.

Jährliche Mitgliedsbeiträge:

  • Univ.-Professor C4, W3, C3, W2 oder entsprechend*: 175 Euro
  • Alle anderen Hochschullehrer und wissenschaftlicher Nachwuchs, Ausland: 101 Euro
  • Emeriti, Pensionierte, Hochschullehrer im Ruhestand**: 93 Euro


* Universitätsprofessoren der Besoldungsgruppen C3 und W2, die vor dem 1. Januar 2012 Mitglied geworden sind, entrichten aufgrund des Bestandsschutzes 112 Euro.

** Für die Hochschullehrer im Ruhestand in den neuen Bundesländern gelten folgende ermäßigte Beiträge:
Emeriti / Hochschullehrer mit beamtenrechtlicher (Teil-)Versorgung: 46 Euro, verrentete Hochschullehrer: 32 Euro.

Zum Seitenanfang


Kann ich auch dann Mitglied werden, wenn ich außeruniversitär beschäftigt bin?

Wenn Sie habilitiert, Habilitand oder Leiter einer wissenschaftlichen
Nachwuchs-/Forschungsgruppe an einem außeruniversitären ForschungsinstitutMax-Planck-Institut sind, ist eine
Mitgliedschaft auch bei einer Tätigkeit außerhalb der Hochschule möglich. Sollte
dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit mit dem Deutschen
Hochschulverband einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, der die
gleichen Leistungen beinhaltet wie eine ordentliche Mitgliedschaft.

Zum Seitenanfang


Kann ich bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter Mitglied werden?

Wenn Sie bereits Habilitand sind oder das Habilitationsverfahren abgeschlossen haben, steht einer Mitgliedschaft auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter nichts im Wege. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit mit dem Deutschen Hochschulverband einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, der die gleichen Leistungen beinhaltet wie eine ordentliche Mitgliedschaft.

Zum Seitenanfang


Was passiert, wenn ich als Mitglied in Ausland gehe?

Eine Tätigkeit im Ausland hat auf Ihre Mitgliedschaft keinen Einfluß. Nach Mitteilung der geänderten Adreßdaten senden wir die Zeitschrift "Forschung & Lehre" und alle anfallende Korrespondenz an die neue Adresse. Gegebenenfalls ändert sich lediglich der Mitgliedsbeitrag. Dieser beläuft sich derzeit bei im Ausland tätigen Mitgliedern auf 101 Euro im Jahr.

Zum Seitenanfang


Zu welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung der Mitgliedschaft möglich?

Nach § 2 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Hochschulverbandes müssen Austrittserklärungen schriftlich erfolgen und werden zum Ende des Kalenderjahres wirksam, wenn sie bis zum 1. Dezember des Jahres in der Geschäftsstelle eingegangen sind. Später eingehende Kündigungen können leider erst zum darauffolgenden Jahresende berücksichtigt werden.

Zum Seitenanfang


Kann ich meine Mitgliedschaft für einen gewissen Zeitraum ruhen lassen?

Eine ruhende Mitgliedschaft ist leider nicht möglich. Die Mitgliedschaft muß fristgemäß zum Ende des Kalenderjahres gekündigt und der Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu erklärt werden.

Zum Seitenanfang


Wird mein Mitgliedsbeitrag reduziert, wenn ich in den Ruhestand trete?

Für Hochschullehrer im Ruhestand gelten reduzierte Beiträge. In den alten Bundesländern zahlen Emeriti, Pensionierte und Hochschullehrer im Ruhestand derzeit einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 93 Euro. In den neuen Bundesländern betragen die Mitgliedsbeiträge 46 Euro für Hochschullehrer mit beamtenrechtlicher (Teil-)Versorgung und 32 Euro für verrentete Hochschullehrer.

Zum Seitenanfang


Ist mein Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar?

Für Mitglieder im aktiven Dienst ist der Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar.

Zum Seitenanfang


Erhalten Ehepartner, die beide Mitglied sind, einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag?

Mitglieder, die Ehepartner sind, können beim Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes einen Antrag auf Mitgliedschaftsermäßigung stellen. Die Ermäßigung beträgt 25 Prozent des jeweiligen Mitgliedsbeitrages bei jedem Ehegatten.

Zum Seitenanfang


Wie wird der Mitgliedsbeitrag berechnet, wenn ich im laufenden Jahr Mitglied werde?

Bei Beitritten im laufenden Jahr wird der Mitgliedsbeitrag selbstverständlich nur anteilig berechnet. Er gilt ab dem Monat, zu dem der Beitritt erklärt wird.

Zum Seitenanfang


Was passiert, wenn ich als Mitglied ins Ausland gehe?

Wechseln Sie ins Ausland, so bleiben Sie Mitglied des Deutschen Hochschulverbandes und können so jederzeit unser gesamtes Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Darüber hinaus beziehen Sie nach wie vor Forschung & Lehre und unseren Ausschreibungsdienst.

Daneben hat der DHV in der German Scholars Organization (GSO) einen Auslandspartner, der für eine optimale Betreuung im Ausland und die Rückanbindung nach Deutschland sorgt.

Zum Seitenanfang

Suche / Quickfinder

 

Mitgliederangelegenheiten

Angelika Wirth, M.A.
Rheinallee 18-20
53173 Bonn
Tel.: 0228/902 66-17
Fax: 0228/902 66-80
E-Mail: wirth(at)hochschulverband.de

© Deutscher Hochschulverband