Nach § 2 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Hochschulverbandes kann jeder Hochschullehrer (Universitätsprofessor, Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule, Professor an einer Kunst- und Musikhochschule, außerplanmäßiger Professor, Honorarprofessor, Privatdozent und sonstiger Habilitierter) an einer Universität, wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Kunst- und Musikhochschule in Deutschland sowie jeder deutsche Hochschullehrer an einer Universität, wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Kunst- und Musikhochschule im Ausland Mitglied werden. Mitglied im Deutschen Hochschulverband kann auch jeder Juniorprofessor während der Dauer seines Dienstverhältnisses und jeder Habilitand während der Dauer seiner Qualifikationsphase an einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 werden.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach der dienstrechtlichen Stellung gestaffelt. Damit wir dies bei Ihrer Eingruppierung berücksichtigen können, bitten wir Sie, uns beitragswirksame Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge ist andernfalls satzungsgemäß ausgeschlossen.
* Universitätsprofessoren der Besoldungsgruppen C3 und W2, die vor dem 1. Januar 2012 Mitglied geworden sind, entrichten aufgrund des Bestandsschutzes 112 Euro.
** Für die Hochschullehrer im Ruhestand in den neuen Bundesländern gelten folgende ermäßigte Beiträge:
Emeriti / Hochschullehrer mit beamtenrechtlicher (Teil-)Versorgung: 46 Euro, verrentete Hochschullehrer: 32 Euro.
Wenn Sie habilitiert, Habilitand oder Leiter einer wissenschaftlichen
Nachwuchs-/Forschungsgruppe an einem außeruniversitären ForschungsinstitutMax-Planck-Institut sind, ist eine
Mitgliedschaft auch bei einer Tätigkeit außerhalb der Hochschule möglich. Sollte
dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit mit dem Deutschen
Hochschulverband einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, der die
gleichen Leistungen beinhaltet wie eine ordentliche Mitgliedschaft.
Wenn Sie bereits Habilitand sind oder das Habilitationsverfahren abgeschlossen haben, steht einer Mitgliedschaft auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter nichts im Wege. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit mit dem Deutschen Hochschulverband einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, der die gleichen Leistungen beinhaltet wie eine ordentliche Mitgliedschaft.
Eine Tätigkeit im Ausland hat auf Ihre Mitgliedschaft keinen Einfluß. Nach Mitteilung der geänderten Adreßdaten senden wir die Zeitschrift "Forschung & Lehre" und alle anfallende Korrespondenz an die neue Adresse. Gegebenenfalls ändert sich lediglich der Mitgliedsbeitrag. Dieser beläuft sich derzeit bei im Ausland tätigen Mitgliedern auf 101 Euro im Jahr.
Nach § 2 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Hochschulverbandes müssen Austrittserklärungen schriftlich erfolgen und werden zum Ende des Kalenderjahres wirksam, wenn sie bis zum 1. Dezember des Jahres in der Geschäftsstelle eingegangen sind. Später eingehende Kündigungen können leider erst zum darauffolgenden Jahresende berücksichtigt werden.
Eine ruhende Mitgliedschaft ist leider nicht möglich. Die Mitgliedschaft muß fristgemäß zum Ende des Kalenderjahres gekündigt und der Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu erklärt werden.
Für Hochschullehrer im Ruhestand gelten reduzierte Beiträge. In den alten Bundesländern zahlen Emeriti, Pensionierte und Hochschullehrer im Ruhestand derzeit einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 93 Euro. In den neuen Bundesländern betragen die Mitgliedsbeiträge 46 Euro für Hochschullehrer mit beamtenrechtlicher (Teil-)Versorgung und 32 Euro für verrentete Hochschullehrer.
Für Mitglieder im aktiven Dienst ist der Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar.
Mitglieder, die Ehepartner sind, können beim Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes einen Antrag auf Mitgliedschaftsermäßigung stellen. Die Ermäßigung beträgt 25 Prozent des jeweiligen Mitgliedsbeitrages bei jedem Ehegatten.
Bei Beitritten im laufenden Jahr wird der Mitgliedsbeitrag selbstverständlich nur anteilig berechnet. Er gilt ab dem Monat, zu dem der Beitritt erklärt wird.
Wechseln Sie ins Ausland, so bleiben Sie Mitglied des Deutschen Hochschulverbandes und können so jederzeit unser gesamtes Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Darüber hinaus beziehen Sie nach wie vor Forschung & Lehre und unseren Ausschreibungsdienst.
Daneben hat der DHV in der German Scholars Organization (GSO) einen Auslandspartner, der für eine optimale Betreuung im Ausland und die Rückanbindung nach Deutschland sorgt.
Angelika Wirth, M.A.
Rheinallee 18-20
53173 Bonn
Tel.: 0228/902 66-17
Fax: 0228/902 66-80
E-Mail: wirth(at)hochschulverband.de