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Medienbeiträge zum Thema:
Interview mit dem zweiten Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes Dr. Hubert Detmer zum Thema "Länder wollen Professorenbesoldung kostenneutral ändern" (01.11.2012):
http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2012/11/01/dlf_20121101_1450_45c062d1.mp3
Interview mit dem Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes Dr. Michael Hartmer zum Thema gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (09.07.2012):
podcast-mp3.dradio.de/podcast/2012/07/09/dlf_20120709_1437_33372d85.mp3
Monitor-Sendung vom 26. April 2012:
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/0426/bachelor.php5
Das Bundesverfassungsgericht hat die Professorengehälter in Hessen gekippt. Welche Folgen hat das? Fragen an Dr. Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die W2-Besoldung für Professoren, die seit 2005 gültig ist, verfassungswidrig ist. Geklagt hatte ein Chemiker, denn im Vergleich zur vorher geltenden C-Besoldung, wurde das Grundgehalt in der neuen W-Besoldung abgesenkt.
Rechtsstreit über Professoren-Gehälter
Wie viel Geld muss ein Hochschullehrer verdienen? Sind 4000 Euro zu wenig? Darüber entscheidet jetzt das Verfassungsgericht, denn ein Chemiker hat gegen die Besoldungsordnung geklagt. Im Interview erklärt der Geschäftsführer des Hochschulverbands, wie viel Professoren wirklich bekommen.
Ist die W-Besoldung ein Leistungsanreiz oder ein Grund zur Klage?
Seit knapp sieben Jahren gibt es in Deutschland ein neues Entgeltsystem für Wissenschaftler: die sogenannte W-Besoldung. W steht für Wissenschaft. Die Besoldungsstufen W1, W2 und W3 haben die früher üblichen Professorengehälter C1-4 abgelöst.
Dr. Matthias Jaroch
Tel.: 0228/902 66-15
Fax: 0228/902 66-90
E-Mail: jaroch(at)hochschulverband.de