Als Hochschullehrer (Professor, Privatdozent, Habilitierter) an einer Universität (bzw. wissenschaftlichen Hochschule oder Kunst- und Musikhochschule) in Deutschland können Sie dem DHV als Mitglied beitreten. Ebenso als deutscher Hochschullehrer an einer entsprechenden Hochschule im Ausland. Mitglied kann auch jeder Juniorprofessor, Habilitand oder Nachwuchsgruppenleiter werden.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft derzeit nicht oder noch nicht, haben aber trotzdem Service- und Beratungsbedarf? In diesem Fall können Sie alternativ zur Mitgliedschaft einen Dienstleistungsvertrag abschließen.
Der Deutsche Hochschulverband finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge, die nach der dienstrechtlichen Stellung gestaffelt sind. Bei Beitritten im laufenden Jahr wird der jährliche Mitgliedsbeitrag selbstverständlich nur anteilig berechnet. Die Mitgliedschaft kann bis zum 1. Dezember eines Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
* Universitätsprofessoren, die vor dem 1. Januar 2012 unter Zugrundelegung der Besoldungsgruppen C3 oder W2 Mitglied geworden sind, entrichten aufgrund des Bestandsschutzes 115 Euro.
**Für die Hochschullehrer im Ruhestand in den neuen Bundesländern gelten folgende Sonderregelungen, wobei diese Mitgliedsbeiträge laut DHV-Tags-Beschluss von 2001 zusätzlich zur Dynamisierung um jährlich drei Euro erhöht werden, bis die Beitragsgruppe der Emeriti/Pensionierten/Hochschullehrer im Ruhestand in den alten Bundesländern erreicht ist: Emeriti / Hochschullehrer mit Zusatzversorgung: 51 Euro. Bis 2001 verrentete Hochschullehrer: 36 Euro.
Nähere Informationen zur Entwicklung der Mitgliedsbeitragsstruktur des DHV
finden Sie hier
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des 63. DHV-Tages in Leipzig gelten ab dem 1. Januar 2014 folgende jährliche Mitgliedsbeiträge:
* Universitätsprofessoren, die unter Zugrundelegung der Besoldungsgruppe C3 oder W2 vor dem 1. Januar 2012 Mitglied geworden sind, entrichten aufgrund des Bestandsschutzes 124 Euro.
** Für die Hochschullehrer im Ruhestand in den neuen Bundesländern gelten folgende Sonderregelungen, wobei diese Mitgliedsbeiträge laut DHV-Tags-Beschluss von 2001 zusätzlich zur Dynamisierung um jährlich drei Euro erhöht werden, bis die Beitragsgruppe der Emeriti/Pensionierten/Hochschullehrer im Ruhestand in den alten Bundesländern erreicht ist: Emeriti / Hochschullehrer mit Zusatzversorgung: 58 Euro. Bis 2001 verrentete Hochschullehrer: 42 Euro.
Sie sind bereits Mitglied und vom DHV als Berufsvertretung und Serviceeinrichtung überzeugt? Dann empfehlen Sie uns weiter. Wir verlosen unter allen Mitgliedern, die im Jahr 2013 ein Mitglied werben, dreimal einen Betrag von 500 Euro. Darüber hinaus gehen 1.000 Euro als Sonderpreis an das Mitglied, das im Jahr 2013 die meisten neuen Mitglieder für den DHV geworden hat.
Weitere Informationen und ein ausdruckfähiges Formular
finden Sie hier.
Für weitere Auskünfte rund um die Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an:
Angelika Wirth, M.A.
Rheinallee 18-20
53173 Bonn
wirth(at)hochschulverband.de
Tel.: 0228/902 66-17
Fax: 0228/902 66-80
Angelika Wirth, M.A.
Rheinallee 18-20
53173 Bonn
Tel.: 0228/902 66-17
Fax: 0228/902 66-80
E-Mail: wirth(at)hochschulverband.de