|
DHV-Newsletter 3/2013
|
||
Deutscher Hochschulverband |
Hochschulpolitik![]() DHV fordert Vorfahrt für Universitäten Der Deutsche Hochschulverband (DHV) will die anstehende Neuordnung des Wissenschaftssystems dazu nutzen, die Universitäten wieder in den Mittelpunkt des Wissenschaftssystems zu rücken. Die zukünftige Forschungspolitik müsse sich danach ausrichten, dass die staatlich finanzierte Forschung zuvörderst in der Universität stattfinde. "Vorfahrt für Universitäten heißt, dass nur noch im Ausnahmefall oder nur noch dann neue außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gegründet werden dürfen, wenn die Universität als Forschungsstandort aus zwingenden, nachzuweisenden Gründen nicht in Betracht kommt", so der Präsident des DHV, Professor Bernhard Kempen. Kempen forderte Bund und Länder dazu auf, die Finanzströme in der Forschungspolitik umzulenken und die zwischenzeitlich geäußerten Machtansprüche außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zurückzuweisen. Universitäten dürften nicht weiter in die Rolle eines Satelliten außeruniversitärer Einrichtungen gedrängt werden. "Die deutsche Universität ist kein Steinbruch, aus dem nach Belieben die besten Stücke herausgebrochen werden können", betonte der DHV-Präsident. Um einer weiteren Marginalisierung der Universitäten entgegenzutreten, müsse der Bund durch eine Änderung des Grundgesetzes ermächtigt werden, gemeinsam mit den Ländern dauerhaft auch Forschung und Lehre an Hochschulen fördern zu dürfen. Sollte der eingeschlagene, falsche und gefährliche Weg des Ausverkaufs der Universitäten fortgesetzt werden, sehe der DHV keine andere Möglichkeit, als für eine sukzessive Auflösung und Überführung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die Universitäten zu votieren. "Gegenüber einer gleichberechtigten Koexistenz von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wäre dies allerdings die schlechtere Lösung", betonte Kempen abschließend. "Sie wäre aber immerhin besser als eine Universität, in der die Einheit von Forschung und Lehre verloren gegangen ist. Die Zukunft der deutschen Universität kann weder in einer Verhelmholtzung noch in ihrer Fachhochschulisierung liegen." ![]() Quelle: istockphoto.com DHV rügt Fortbestand verfassungswidriger Wissenschaftlerbesoldung Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat von Bund und Ländern mehr Tempo und mehr Verfassungstreue bei der Novellierung der W-Besoldung angemahnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem wegweisenden Urteil vom 14. Februar 2012 den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1. Januar 2013 verfassungskonforme, amtsangemessene Besoldungsregelungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Kraft zu setzen (vgl. Newsletter 2/2012). "Bislang haben nur Hessen und Bayern Gesetze zur Neuordnung der W-Besoldung verabschiedet", betonte der Präsident des DHV, Professor Bernhard Kempen. "Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und das Saarland haben noch nicht einmal Gesetzesentwürfe vorgelegt. Das ist ein unhaltbarer Zustand und eine Missachtung des Urteils. Darüber hinaus signalisiert diese Untätigkeit eine arrogante Geringschätzung gegenüber den betroffenen Wissenschaftlern." Professoren, die Außerordentliches in Forschung und Lehre leisteten, hätten sich den Anspruch auf eine leistungsgerechte Besoldung erstritten und könnten nun erwarten, dass die Länder fair mit der neuen Rechtslage umgehen. ![]() Quelle: istockphoto.com DHV klagt gegen W-Besoldung und fordert Reform der Reform Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist mit den Reformen von Bund und Ländern zur Professorenbesoldung unzufrieden. Auch wenn die bislang vorgelegten Reparaturnovellen höhere Grundgehälter für W2- und W3-Professuren vorsähen, werde der DHV gerichtlich klären lassen, ob die vorgesehenen Erhöhungen der Grundgehälter in allen Bundesländern dem Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung entsprächen. Als rechtswidrig betrachte der DHV, dass Bund und Länder zugesagte Leistungsbezüge, die von Professoren in der Vergangenheit wettbewerblich erworben wurden, auf ein gestiegenes Grundgehalt anrechnen wollen. "Der DHV wird wegen dieser Konsumptionsregelungen weitere Musterprozesse anstrengen", kündige der Präsident des DHV, Professor Bernhard Kempen, an. Der Geburtsfehler der W-Besoldung liege in der Vorgabe der Kostenneutralität. "Mit dem Wandel von der C- zur W-Besoldung wurde die Grundbesoldung abgesenkt, um Mittel für Leistungsbezüge zu gewinnen", erläuterte der DHV-Präsident. "Mit den Reparaturnovellen zur W-Besoldung werden nunmehr wieder umgekehrt aus Leistungsbezügen die Mittel für die zu erhöhende Grundbesoldung generiert. Damit macht sich eine Hochschulpolitik, die auf Leistungshonorierung setzt, unglaubwürdig." Vor diesem Hintergrund fordere der DHV Bund und Länder auf, zusätzliche Mittel für die Besoldung von Professoren zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit zugesagte und erworbene Leistungsbezüge müssten als Leistungsbezüge erhalten bleiben und dürften nicht ganz oder teilweise in Grundbesoldung umgewandelt werden. Insbesondere dürfe die bei den bisherigen Reformbestrebungen vernachlässigte Vergütung von W1-Professuren bei den Reformen nicht weiter ausgespart bleiben. Das W1-Grundgehalt müsse proportional zur W2-Grundbesoldung angehoben werden. Ebenso sollten Juniorprofessoren in allen Bundesländern in den Genuss von Leistungszulagen gelangen können. Um im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenzfähig zu bleiben, müsse der Vergaberahmen für Leistungsbezüge nach oben geöffnet werden, indem auch Möglichkeiten geschaffen würden, die für Leistungsbezüge zur Verfügung stehenden Mittel aus Stiftungsmitteln oder anderen Haushaltspositionen aufzustocken. Wettbewerbsfähigkeit bedeute auch, die Ungleichgewichte zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen zu beheben. "Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind auf demselben Niveau mit Personalmitteln für Wissenschaftler auszustatten", so Kempen. ![]() Vergaberahmen: Senatorin Stapelfeldt lenkt ein Hamburgs Hochschulen sollen Leistungszulagen künftig weitgehend ausbezahlen. Darauf will Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" hinwirken. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hatte darauf hingewiesen, dass an den meisten Hamburger Hochschulen in den letzten Jahren in erheblichem Umfang zu geringe Leistungszulagen auf die Grundgehälter der W 2- und W 3-Besoldeten ausgezahlt wurden, obwohl die Mittel dazu bereit standen und nach der gesetzlichen Vorgabe zwingend auszugeben waren (vgl. Newsletter 1/2013). "Die Wissenschaftsbehörde geht davon aus, dass die Hochschulen Regelungen treffen werden, die künftig eine weitgehende Ausschöpfung des Vergaberahmens sicherstellen", erklärte ein Sprecher der Behörde für Wissenschaft und Forschung laut "Welt" nach einem Gespräch der Ministerin mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes Hamburg im DHV, Professor Hartmut Schmidt. Möglichkeiten, die im Laufe der Jahre nicht ausgekehrten Mittel für Leistungsbezüge rückwirkend an die Professoren auszuschütten, sieht Stapelfeldt allerdings kaum. Eine pauschale Verteilung von Restmitteln in einem Haushaltsjahr sei rechtlich nicht möglich und wäre unter Leistungsaspekten fragwürdig, hieß es dazu aus ihrer Behörde. Das bezweifelt der DHV, der diese Frage verwaltungsgerichtlich klären lassen will. ![]() Quelle: istockphoto.com DHV will Vorlesungen von Präsenzverpflichtung befreien Der Deutsche Hochschulverband (DHV) legt den Fakultäten und Fachbereichen nahe, bei Vorlesungen von einer Anwesenheitspflicht abzusehen. "Das universitäre Studium lebt von Eigeninitiative, eigenständigem Denken und Selbstverantwortung", erläuterte der Präsident des DHV, Professor Bernhard Kempen, diese Empfehlung. "Durch eine Abschaffung der Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen geben die Universitäten den Lernenden ein Stück jener akademischen Freiheit zurück, die ein Charakteristikum des wissenschaftlichen Studiums ist." Die Handhabung von Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen sei in der universitären Praxis bundesweit unübersichtlich und werde weiterhin kontrovers diskutiert, seit die Studierenden bei den Studentenprotesten des Jahres 2009 die rigiden Präsenzregelungen als Eingriff in ihre Studierfreiheit kritisiert hätten. Einschränkungen der Freiheit des Studiums durch Studien- und Prüfungsordnungen müssen nach Auffassung des DHV begründet werden. Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung könne nur gefordert werden, wenn Präsenz aus inhaltlichen, didaktischen, vor allem aber prüfungsbedingten Gesichtspunkten für notwendig erachtet werde. Veranstaltungsformate wie Übungen und Praktika setzten für den Lernerfolg eine regelmäßige Teilnahme ebenso voraus wie das Seminar, das auf dem wissenschaftlichen Gespräch zwischen Lernenden und Lehrenden beruhe. Dies gelte für die Vorlesung im Regelfall aber nicht. "Über 800 Jahre sind sich in den Universitäten Dozenten und Studierende als freie Individuen begegnet. An diesem Grundprinzip akademischer Kultur ist festzuhalten", so Kempen weiter. Daher sollten die Fakultäten und Fachbereiche die Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen in ihren Prüfungs- und Studienordnungen mit Augenmaß regeln. Bei anderen Veranstaltungsformen als Vorlesungen rate der DHV zu einer vorsichtigen und zurückhaltenden Handhabung der Anwesenheitspflicht. "Sie sollte die zu begründende Ausnahme, nicht jedoch die Regel sein", betonte Kempen abschließend. ![]() Quelle: istockphoto.com Gala der Deutschen Wissenschaft: Vier hochkarätige Auszeichnungen verliehen Ingo Barth vom Max-Born-Institut für Nichtlineare Optik und Kurzzeitspektroskopie in Berlin, Professor Klaus Lieb von der Universitätsmedizin Mainz, der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, Professor Jan-Hendrik Olbertz, und die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, Theresia Bauer, sind die vier Preisträger, die auf der Gala der Deutschen Wissenschaft des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) am 18. März 2013 in Leipzig ausgezeichnet wurden. Vor 300 Gästen aus Hochschule, Politik und Gesellschaft würdigte academics - das von der ZEIT und der Zeitschrift "Forschung & Lehre" getragene Karriereportal - Ingo Barth als "Nachwuchswissenschaftler des Jahres". Die mit 2.000 Euro prämierte Auszeichnung erhielt der gehörlose Chemiker aus den Händen des Zeit-Verlag-Geschäftsführers, Rainer Esser, für seine Forschungsleistungen, die Übersetzung von wissenschaftlichen Fachbegriffen in Gebärdensprache und sein Engagement für den Aufbau einer "European DeafUniversity". Professor Klaus Lieb, seit 2007 Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz, wurde vom DHV die Auszeichnung "Hochschullehrer des Jahres" verliehen. Der Preis, der mit Unterstützung des ZEIT-Verlags Gerd Bucerius GmbH & Co. KG vergeben wird, ist mit 10.000 Euro dotiert. Lieb, so die Begründung durch den ehemaligen sächsischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Professor Hans Joachim Meyer, habe sich durch "beispielhaften persönlichen Einsatz für integere Wissenschaft" in herausragender Weise um das Ansehen seines Berufsstandes in der Öffentlichkeit verdient gemacht. Als Mitglied der Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer und Gründungsmitglied des Ärztenetzwerks "MEZIS - Mein Essen zahl' ich selbst!" unterstütze er Mediziner darin, weitestgehend frei von unsachgemäßen Beeinflussungen der Pharmazeutischen Industrie zu arbeiten, indem er durch größtmögliche Transparenz und die Definition von Regeln im Umgang mit Interessenkonflikten die Unabhängigkeit von Forschung sicherstelle. Professor Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, wurde durch den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Horst Hippler, mit der Auszeichnung "Präsident/Rektor des Jahres" geehrt, die der DHV mit Unterstützung der Microsoft Deutschland GmbH auslobt. Professor Olbertz, der bereits 2010 als "Minister des Jahres" ausgezeichnet worden war, wurde in einer Umfrage unter den 27.500 Mitgliedern des Verbandes ermittelt, in der anhand eines Eigenschaftskatalogs die Kompetenzen und Fähigkeiten der Rektoren und Präsidenten der wissenschaftlichen Hochschulen Deutschlands umfassend beurteilt wurden. Das von der Microsoft Deutschland GmbH gestiftete Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro wird Professor Olbertz für einen Wissenschaftsspielplatz spenden, der auf dem Campus Nord der Humboldt-Universität geplant ist. Als "Wissenschaftsministerin des Jahres" wurde die Wissenschaftsministerin des Landes Baden-Württemberg, Theresia Bauer, durch den Präsidenten des DHV, Professor Bernhard Kempen, als eine Persönlichkeit gewürdigt, die "Politik als Kunst des Möglichen und weniger als Illusion des Wünschenswerten" begreife. Auch Ministerin Bauer wurde in einer Umfrage unter den 27.500 Mitgliedern des Verbandes ermittelt, in der anhand eines Eigenschaftskatalogs die Kompetenzen und Fähigkeiten aller Landeswissenschaftsminister und der Bundesministerin für Bildung und Forschung umfassend beurteilt wurden. ![]() Quelle: bmbf.de Schavan klagt und verweigert Offenlegung Die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan hat es abgelehnt, die Unterlagen ihres Plagiatsverfahrens offenzulegen. Dies teilte ihr Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" mit. Zuvor hatte die Universität Düsseldorf angeboten, die Unterlagen offenzulegen, die zu der Entscheidung führten, Schavan den Doktorgrad zu entziehen (vgl. Newsletter 2/2013). Ihr früherer Kabinettskollege Karl-Theodor zu Guttenberg hatte der Offenlegung eines ausführlichen Berichts der prüfenden Universität Bayreuth dagegen zugestimmt. Schavan hat inzwischen fristgerecht Klage gegen die Aberkennung ihres Doktorgrades vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Ermittlungen zum Verrat des vertraulichen Gutachtens über die Doktorarbeit von Annette Schavan (vgl. Newsletter 11/2012) eingestellt, da die Tat nicht aufzuklären sei. ![]() Experten drücken aufs Reformtempo Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat in ihrem am 27. Februar 2013 übergebenen Gutachten ehrgeizigere Zielsetzungen in der Forschungs- und Bildungspolitik für das Jahr 2020 angemahnt: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollten für Forschung und acht Prozent für Bildung aufgewandt werden. Die Experten plädieren dafür, den Finanzierungsschlüssel für die außeruniversitäre Forschung zu vereinheitlichen und das Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf die Hochschulen auszuweiten. Das Grundgesetz sei dahingehend zu ändern, dass der Bund die Länder bei Bildung und Forschung finanziell unterstützen könne. Dringend erforderlich seien politische Konzepte, wie die Hochschulen nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative unterstützt werden könnten. Auch müsse die internationale Sichtbarkeit herausragender deutscher Forschungsuniversitäten weiter verbessert werden. ![]() Drei-Prozent-Ziel im Visier Laut Statistischem Bundesamt hat Deutschland im Jahr 2011 74,8 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Das entspricht einem Anteil von 2,88 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Damit rückt Deutschland dem im Rahmen der Wachstumsstrategie für die Europäische Union "Europa 2020" formulierten Ziel näher, europaweit für das Jahr 2020 einen Anteil von drei Prozent am BIP zu erreichen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, fanden 67,3 Prozent der gesamten Forschungstätigkeiten im Unternehmenssektor statt. 18 Prozent der gesamten Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland entfielen auf die Hochschulen und 14,7 Prozent auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Letztere gaben im Jahr 2011 rund 11 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung aus. Das waren sechs Prozent mehr als im Jahr 2010. Der Großteil (74 Prozent) der Ausgaben für außeruniversitäre Forschung wurde in den Bereichen Naturwissenschaften (5,3 Milliarden Euro) und Ingenieurwissenschaften (2,9 Milliarden Euro) getätigt. 1,4 Milliarden Euro (12,5 Prozent) der Forschungsausgaben entfielen auf die Geistes- und Sozialwissenschaften, 0,9 Milliarden Euro (8,3 Prozent) auf die Humanmedizin und 0,6 Milliarden Euro (5,2 Prozent) auf die agrarwissenschaftliche Forschung. Auf die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten privaten Forschungseinrichtungen entfielen im Jahr 2011 mit rund 8,2 Milliarden Euro gut drei Viertel (74,9 Prozent) der gesamten außeruniversitären Forschungsausgaben. Darunter gaben die Helmholtz-Zentren 3,5 Milliarden Euro, die Institute der Fraunhofer-Gesellschaft 1,8 Milliarden Euro, die Institute der Max-Planck-Gesellschaft 1,6 Milliarden Euro und die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft 1,2 Milliarden Euro aus. Auf die Akademien der Wissenschaften entfielen 0,1 Milliarden Euro. ![]() Quelle: istockphoto.com Fast eine halbe Million Studienberechtigte Im Jahr 2012 haben rund 498.400 Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, waren das nach vorläufigen Ergebnissen 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Aufgrund der Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre (G8) erwarben in vier Bundesländern im Jahr 2012 zwei Schuljahrgänge die Hochschulreife. Dies führte zu einer starken Zunahme der Anzahl der Studienberechtigten um 32,1 Prozent in Baden-Württemberg, um 33,2 Prozent in Berlin, um 27,9 Prozent in Brandenburg und um 22 Prozent in Bremen. In Bayern (- 33 Prozent) und Niedersachsen (- 23,9 Prozent) gab es 2012 hingegen weniger Studienberechtigte als im Vorjahr, da dort bereits im Jahr 2011 zwei Schuljahrgänge aus den Gymnasien entlassen worden waren. In den Ländern, die keine doppelten Entlassungsjahrgänge hatten, verlief die Entwicklung unterschiedlich. In Hamburg war der Zuwachs mit + 6,6 Prozent am höchsten. Von Rückgängen waren Sachsen-Anhalt mit 2,6 und Sachsen mit 2,3 Prozent weniger Studienberechtigen am stärksten betroffen. Ursache hierfür ist laut Statistiker die demografische Entwicklung in Ostdeutschland. Dort ging die Anzahl der Jugendlichen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent zurück. Der größte Teil der Studienberechtigten (71,1 Prozent) erwarb 2012 die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. 28,9 Prozent der Absolventinnen und Absolventen erlangten die Fachhochschulreife. ![]() KMK: Lehrerexamen werden bundesweit anerkannt Die Bundesländer wollen ab 2014 alle in Deutschland erworbenen Lehrerexamen bundesweit anerkennen. Damit soll die berufliche Mobilität von Lehrern grarantiert werden. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) am 7. März 2013 verständigt. Mit dem Beschluss soll es für angehende Lehrer insbesondere leichter werden, nach erfolgreichem Hochschulabschluss den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland anzutreten. Nach einer KMK-Schätzung wechseln pro Jahr etwa 6.000 bis 9.000 Lehrer unmittelbar vor oder nach dem Referendariat das Bundesland. Bei rund 700 Fällen habe es zum Schuljahr 2011/12 Probleme gegeben, die zur Ablehnung geführt hätten. ![]() CSU und FDP ebnen Weg zur Abschaffung von Studienbeiträgen Die schwarz-gelbe Koalition in Bayern hat ihren Streit über die Abschaffung der Studienbeiträge beigelegt. Bei einem Spitzentreffen in der Staatskanzlei verständigten sich CSU und FDP auf einen Kompromiss. Die Abstimmung über die Studienbeiträge im Landtag wird freigegeben, damit die CSU unabhängig von der FDP für die sofortige Abschaffung der Studienbeiträge stimmen kann, ohne dass ein Bruch der Koalition droht. Den Hochschulen sollen die wegfallenden Einnahmen erstattet werden. Im Doppelhaushalt 2013/14 werden dafür 219 Millionen Euro eingestellt. Zudem sollen mehr Gelder für die frühkindliche und die berufliche Bildung sowie zusätzliche Mittel in die Schuldentilgung fließen. Die FDP hatte eine schnelle Abschaffung lange abgelehnt - auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren gegen die Abschaffung von Studienbeiträgen, mit dem die Option eines Volksentscheids verbunden war (vgl. Newsletter 2/2013). ![]() Klage gegen Hochschulfusion Die Brandenburgische Technische Universität (BTU) klagt gegen das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam. Die Universität sieht sich durch die Fusionspläne in ihrem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und in ihrer Selbstverwaltung verletzt. Zudem hat es nach Ansicht der BTU Anhörungs- und Abwägungsmängel bei der Fusionsentscheidung gegeben. Trotz des vehementen Protestes aus Cottbus hat der brandenburgische Landtag mit den Stimmen der rot-roten Koalition die Neugründung der künftigen BTU Cottbus-Senftenberg zum 1. Juli 2013 beschlossen (vgl. Newsletter 2/2013). Gegen den Zusammenschluss macht sich auch die Initiative "Hochschulen erhalten" stark, die derzeit ein Volksbegehren vorbereitet. ![]() Professoren gegen Sponsoring durch UBS In einem internationalen Appell haben sich 27 Professoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Wochenzeitung "Die Zeit" für die Unabhängigkeit der Wissenschaft stark gemacht. An partikuläre Interessen und geheime Verträge gebundenes Sponsoring setze "das akademische Ethos" aufs Spiel. ![]() Deutschen-Debatte an der Universität Zürich Die Universität Zürich hat das Berufungsverfahren für einen frei werdenden Publizistik-Lehrstuhl vorläufig gestoppt. Zuvor hatte der "Tages-Anzeiger" publik gemacht, dass lediglich deutsche Kandidaten in die engere Auswahl gekommen seien, die angeblich kaum mit der Schweizer Medienlandschaft vertraut seien. Der Artikel "Für den letzten Schweizer kommt ein Deutscher" habe Reaktionen ausgelöst, die eine geordnete Weiterführung des Verfahrens unmöglich gemacht hätten, teilte die Universität mit. Die fünf Kandidaten und Mitglieder der Berufungskommission wurden Presseberichten zufolge beleidigt und angefeindet. Karriere![]() Europaweite Bestandsaufnahme zur Doktorandenausbildung In Deutschland wird besonders häufig individuell promoviert, Doktorväter und -mütter an deutschen Universitäten unterliegen seltener Kontrollen durch die Hochschulen als ihre europäischen Kolleginnen und Kollegen. Das geht aus einer Studie der European University Association (EUA) hervor, über die der "Tagesspiegel" berichtet. Bei der 2011/12 geführten Umfrage unter mehr als 100 Universitäten und Forschungseinrichtungen wurde die Qualitätssicherung in der Doktorandenausbildung untersucht. Europaweit sei festzuhalten, dass die Doktorandenausbildung seit 2003 professionalisiert worden sei und Universitäten sowie Forschungsinstitute stärker auf die Qualitätssicherung achteten. Zunehmend dokumentierten sie die Promotionsdauer und die Abschluss- beziehungsweise Abbruchquoten, stellten Kriterien für die Zulassung sowie für die Betreuung und die Qualität der Dissertation auf. 90 Prozent der befragten Einrichtungen hätten formale Zulassungskriterien festgelegt, ebenso viele kontrollierten den Fortschritt der Promovierenden bis zum Abschluss. In der Doktorandenbetreuung gehe der Trend zu schriftlich fixierten Betreuungsvereinbarungen. Wie die Promovierenden, die zunehmend in Graduiertenschulen ausgebildet würden, seien inzwischen auch ihre Betreuer weniger frei als früher: Viele Universitäten würden sie kontrollieren und zu spezifischen Fortbildungen verpflichten. ![]() Quelle: istockphoto.com Fast jeder zehnte Forscher mit ausländischem Pass Ausländische Wissenschaftler hat es in den letzten Jahren verstärkt an deutsche Hochschulen gezogen. Insgesamt habe fast jeder zehnte Forscher einen ausländischen Pass. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf eine Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und neue Zahlen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Demnach arbeiteten im Jahr 2011 gut 22.500 Forscher aus dem Ausland an heimischen Hochschulen, was einem Anstieg von mehr als einem Drittel binnen fünf Jahren entspreche. Am häufigsten stammten ausländische Doktoranden, Postgraduierte oder Professoren aus China, gefolgt von Italien, Österreich und Russland. Barometer![]() Quelle: istockphoto.com Mehrheit gegen Studienbeiträge Der Deutsche Hochschulverband hat die Newsletter-Leser in der Februar-Ausgabe gefragt, ob sie das politische Aus von Studienbeiträgen für richtig hielten. 67,4 Prozent der Teilnehmer antworteten mit Ja, 32,6 Prozent mit Nein. ![]() Quelle: istockphoto.com Lehrer-Schüler-Verhältnis bei Promotion ein Auslaufmodell? Im Zuge der Plagiatsaffären steht die Qualitätssicherung der Doktorandenausbildung auf dem Prüfstand. Gefordert wird u.a., dass die Betreuung einer Dissertation und die Entscheidung über die Promotion personell getrennt werden. Ist am tradierten Lehrer-Schüler-Verhältnis festzuhalten? Zur Abstimmung: Recht aktuell![]() Quelle: istockphoto.com Reform der W-Besoldung (Bund) (Gr.) Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2013 den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Professorenbesoldung des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieser beansprucht Geltung für die im Dienst des Bundes stehenden Hochschullehrer. Es wird ein nach Erfahrungsstufen gestaffeltes Grundgehalt eingeführt. Vorgesehen sind insgesamt drei Stufen mit einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren, welchen die bisherigen Professoren zugeordnet werden. Künftig beläuft sich daher das angehobene Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 2 in der Stufe 1 auf 5.100, in Stufe 2 auf 5.400, in Stufe 3 auf 5.700 Euro. In der Besoldungsgruppe W 3 beträgt das angehobene Grundgehalt in der Stufe 1 5.700, in der Stufe 2 6.100 und in der Stufe 3 6.500 Euro. Bei der ersten Stufenfestsetzung werden als Erfahrungszeiten Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit an einer staatlichen Hochschule als Professor oder Vertretungsprofessor oder Mitglied der Hochschulleitung oder Dekan anerkannt. Gleiches gilt für Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Professor oder Vertretungsprofessor an einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule und an einer ausländischen Hochschule, sofern dies Hochschulen an die Berufung von Professoren Anforderungen stellen, die § 131 des Bundesbeamtengesetzes entsprechen. Für die zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Anhebung bereits vorhandenen Professorinnen und Professoren greifen folgende Anrechnungsvorschriften: Bislang war im Referentenentwurf vom 19. November 2012 vorgesehen, dass bereits vergebene Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge voll auf das neue erhöhte Grundgehalt angerechnet werden. Bereits vergebene besondere Leistungsbezüge sollten höchstens bis zur Hälfte auf das neue erhöhte Grundgehalt angerechnet werden. Nachdem der Deutsche Hochschulverband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf nachdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Verrechnung der besonderen Leistungsbezüge im Widerspruch zur leistungsorientierten W-Besoldung steht, sind nunmehr im Gesetzesentwurf der Bundesregierung besondere Leistungsbezüge von der Anrechung ausgenommen. Nur die Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge werden in folgender Reihenfolge verringert, bis die Differenz erreicht ist: Zunächst die unbefristeten, sodann die befristeten ruhegehaltfähigen und zuletzt die sonstigen befristeten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge. Funktionsleistungsbezüge sind nach wie vor von der Anrechnung ausgenommen. ![]() Bewegung bei W-Besoldung in Rheinland-Pfalz (Pr.) Mit Drucksache16/1822 hat die Landesregierung am 27. November 2012 einen Entwurf zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vorgelegt, in dem sich allerdings noch keine Regelungen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 befinden. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass sich die Frage der verfassungskonformen Ausgestaltung der Besoldungsgruppe W2 noch in der fachlichen Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium befinde (http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1822-16.pdf). Mit Datum vom 1. März 2013 haben nun die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum oben genannten Gesetzesentwurf der Landesregierung einen Änderungsantrag - Drucksache 16/2283 - vorgelegt, mit dem sie eine Erhöhung des W2-Grundgehaltes rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 240 Euro auf den Betrag von 4.892,70 Euro fordern, allerdings soll dieser Erhöhungsbetrag mit bereits zum Stichtag 31. Dezember 2012 gewährten Leistungsbezügen verrechnet werden. Lediglich Leistungsbezüge bis zu einem Betrag von 150 Euro sollen von der Konsumption ausgeschlossen sein. Weiterhin fordern die Fraktionen, dass ein Hochschullehrer in Rheinland-Pfalz nach zehn Jahren hauptberuflicher professoraler Tätigkeit an einer Hochschule Leistungsbezüge als Mindestbetrag in einer Gesamthöhe von 300 Euro durch die Hochschule garantiert erhalten soll (http://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2283-V-16.pdf).
![]() Quelle: istockphoto.com Koch-Mehrin: Klage abgewiesen Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat am 6. März 2013 die Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin wegen des Entzugs ihres Doktorgrades durch die Universität Heidelberg (vgl. Newsletter 5 und 6/2011) abgewiesen. Eine ausführliche Begründung wird das Gericht erst in den kommenden Wochen vorlegen (Az.: 7 K 3335/11). In vorangegangenen Verhandlungen hatte die Vorsitzende Richterin jedoch Presseberichten zufolge angedeutet, die von Koch-Mehrins Anwälten ins Feld geführten Verfahrensfehler bei der Aberkennung seien nicht relevant. Bei der Klärung der Frage, ob die Europaparlamentarierin ihre Doktorarbeit zu Teilen abgeschrieben habe, spiele es keine Rolle, ob das zuständige Gremium der Universität Heidelberg in allen Details richtig gewählt worden sei. ![]() Mehr Rechte für Senate Die Senate der baden-württembergischen Hochschulen sollen mehr Rechte erhalten. Das geht aus den Eckpunkten für eine Reform der Leitungsstrukturen an Hochschulen hervor, die das baden-württembergische Kabinett am 26. Februar 2013 beschlossen hat. Vorgesehen ist, dass die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder künftig in gemeinsamer Sitzung von Senat und Hochschulrat erfolgen soll, bei der Mehrheiten in beiden Gremien notwendig werden sollen. Bislang hat der Hochschulrat die Rektoratsmitglieder gewählt und der Senat die Entscheidung bestätigt. Künftig sollen auch akademische Aufgaben, beispielsweise Entscheidungen zu gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen, nicht mehr vom Hochschulrat, sondern vom Senat wahrgenommen werden. Der Hochschulrat soll ausschließlich mit externen Mitgliedern besetzt sein. Die Universitäten sollen aber die Möglichkeit behalten, auch weiterhin hochschulinterne Mitglieder zu berufen. Zudem soll für den Hochschulrat eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent eingeführt werden. Die Eckpunkte sollen in die Novelle des Landeshochschulgesetzes einfließen, die für 2014 geplant ist. ![]() Tariferhöhung 2013/14 im öffentlichen Dienst (Ad.) Die Tarifgemeinschaft Deutscher Länder und die Gewerkschaft Verdi haben sich am 9. März 2013 über eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Die Einigung mit einer Laufzeit von zwei Jahren sieht vor, dass die Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L) fallen, eine rückwirkende Gehaltserhöhung von 2,65 Prozent ab Januar 2013 und eine weitere Steigerung um 2,95 Prozent ab Januar 2014 erhalten. Auch für die Auszubildenden ist eine Vergütungssteigerung vorgesehen. Zudem ist im Rahmen der Tarifverhandlungen vereinbart worden, dass alle Beschäftigten altersunabhängig ab sofort 30 Tage Urlaub im Jahr erhalten. Anlass der neuen Urlaubsregelung war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012, welches die nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsregelung im für den Bund und die Kommunen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienstes (TVöD) für unwirksam erklärt hatte. Bayern, Hamburg und Hessen wollen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" den Tarifabschluss komplett auf ihre Beamten übertragen. Die übrigen Länder wollen dies bislang nicht. ![]() Verbeamtungshöchstalter in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand (Ad.) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Urteil vom 22. Januar 2013 (Az.: 6 A 1171/11) der Klage einer Professorin im Angestelltenverhältnis gegen die Entscheidung der einstellenden Hochschule stattgegeben, sie wegen Überschreitung des 45. Lebensjahres nicht zu verbeamten. In Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine gesetzlich festgelegte Verbeamtungsaltersgrenze. Allerdings ist in § 7 Abs. 4 Satz 1 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO) vorgesehen, dass die Hochschule bei der Ernennung oder Übernahme von Hochschullehrern, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, einen einmaligen, nach Lebensalter gestaffelten Betrag an das Land zu zahlen hat, der dazu dient, die dem Land entstehenden Versorgungslasten abzumildern. Bei Vorliegen bestimmter Gründe, z.B. Kindererziehungszeiten, kann das 45. Lebensjahr ohne entsprechende Zahlung überschritten werden, im Falle der Klägerin reichten diese Zeiten aber nicht aus. Das OVG hat entschieden, dass die Hochschule bei der Ermessensentscheidung über die Verbeamtung eines Rufinhabers, der das 45. Lebensjahr überschritten hat, der Frage keine Bedeutung beimessen darf, ob sie den Versorgungsabschlag an das Land Nordrhein-Westfalen zu zahlen hat. Die durch die HWFVO faktisch festgelegte Höchstaltersgrenze genüge nicht der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gesetzgebers, grundrechtsrelevante Regelungen selbst durch Gesetz zu treffen und sie nicht der Exekutive zu überlassen. Die Festsetzung einer Verbeamtungsaltersgrenze bedürfe vielmehr einer gesetzlichen Regelung. Das OVG hat die Hochschule daher verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Verbeamtung unter Beachtung seiner Rechtsauffassung neu zu bescheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Hochschule hat Rechtsmittel eingelegt. ![]() Rückmeldegebühren werden zurückgezahlt Tausenden ehemaligen Studierenden der Berliner Hochschulen können Rückmeldegebühren erstattet werden, die sie in den Jahren 1996 bis 2004 zahlen mussten. Das hat Staatssekretär Knut Nevermann laut Informationen des "Tagesspiegels" den Hochschulleitungen mitgeteilt. Die Ansprüche - 100 DM bz. 51,13 Euro pro Semester - müssten die ehemaligen Studierenden bis zum 31. Dezember dieses Jahres geltend machen. Hintergrund ist ein Verfassungsgerichtsurteil, nach dem die zwischen dem Wintersemester 1996/97 und dem Wintersemester 2004/2005 erhobenen Rückmeldegebühren in Berlin unrechtmäßig waren (vgl. Newsletter 12/2012). Ehrenamt (Uf.) Am 1. März 2013 hat der Bundestag das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz verabschiedet. Rückwirkend werden somit zum 1. Januar 2013 der sogenannte "Übungsleiterfreibetrag" auf jährlich 2.400,- Euro und die sogenannte "Ehrenamtspauschale" auf jährlich 720,- Euro angehoben. Honorare bis zu dieser Höhe sind steuerfrei, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Der "Übungsleiterfreibetrag" gilt z.B. für Lehraufträge, Prüfungstätigkeit oder Lehrtätigkeit und Vorträge für gemeinnützige Organisationen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Außerdem enthält das Gesetz Erleichterungen für Haftungsregeln, mehr Rechtssicherheit bei Rücklagenbildung und die Verlängerung der Frist, in der steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr. ![]() Quelle: istockphoto.com Erhöhung des Grundfreibetrages (Uf.) Der Bundesrat hat entschieden, dass der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben wird: Ab dem 1. Januar 2013 wird er rückwirkend um 126,- Euro auf 8.130,- Euro erhöht. Ab Januar 2014 erfolgt eine weitere Erhöhung um 224,- Euro auf 8.354,- Euro. Allerdings bleibt der Eingangssteuersatz konstant bei 14 Prozent. Der höhere Grundfreibetrag führt damit zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer gewissen Entlastung von kleineren und mittleren Einkommen. Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen (Uf.) Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil (Az.: VI R 51/11) bestätigt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen bestehen. Zum Arbeitslohn gehören auch die Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens, soweit ihn der Arbeitnehmer privat nutzen kann. Dieser Vorteil ist entweder mit den durch die private Nutzung verursachten Kosten des Fahrzeugs (mit der sog. Fahrtenbuchmethode) oder - wenn kein Fahrtenbuch geführt wird - mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zu bewerten. Der Bundesfinanzhof hält damit an der Rechtsprechung fest, dass die Ein-Prozent-Regelung als grundsätzlich zwingende und stark typisierende, pauschalierende Bewertungsregelung individuelle Besonderheiten bei Art und Nutzung des Dienstwagens grundsätzlich unberücksichtigt lasse. ![]() Preis für Wissenschaftsrecht 2013 (Det.) Der Verein zur Förderung des deutschen und des internationalen Wissenschaftsrechts verleiht 2013 zum zweiten Mal den "Preis für Wissenschaftsrecht". Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Erstmals war der Preis 2011 vergeben worden. Der erste Preisträger war Professor Klaus Gärditz von der Universität Bonn. Der Preis ist für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorgesehen, die in den letzten drei Jahren auf dem Gebiet des Wissenschaftsrechts publiziert haben. Bewerbungen und Vorschläge sind unter Einreichung der Publikation bis zum 30. April 2013 möglich. Weitere Informationen unter: Personalia![]() Quelle: TUM Herrmann bleibt Professor Wolfgang Herrmann ist vom Hochschulrat für weitere sechs Jahre im Amt des Präsidenten der Technischen Universität München (TUM) bestätigt worden. Herrmann ist der dienstälteste Universitätspräsident Deutschlands, der die TUM seit 17 Jahren leitet. ![]() Quelle: Universität Bayern e.V. Neue Vorsitzende Die Ethnologin Frau Professor Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg, ist ab 1. April 2013 neue Vorsitzende der Universität Bayern e.V. In der Vereinigung sind die elf Universitäten des Landes zusammengeschlossen. DHV-SeminareAktuelle DHV-Seminare
Zeit- und Selbstmanagement Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur Neu im Programm Neu im Programm Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Hochschule Bewerbung und Berufung - für Naturwissenschaftler und Ingenieure Forschungsförderung strategisch nutzen Die Professur - Rechte und Pflichten Neu im Programm Die aktuelle Seminarbroschüre des Deutschen Hochschulverbandes kann kostenlos angefordert werden bei Dr. Ulrich Josten, Tel.: 0228/902-6634, E-Mail: josten@hochschulverband.de. Alle Termine und Programme finden Sie auch unter www.karriere-und-berufung.de
PublikationenWissenschaftliche Karriere ![]() Lioba Werth/Klaus Sedlbauer: Mit dem Handbuch "In Forschung und Lehre professionell agieren" haben die Autoren ein Werk geschaffen, das anhand von Checklisten, Vorlagen, Leitfäden und vielen Beispielen aus der Praxis zeigt, wie mit den neuen Anforderungen souverän, professionell und ergebnisorientiert umgegangen werden kann. Inhalt TEIL 1 beschäftigt sich mit dem internen Management eines Lehrstuhls. Neben Hinweisen für die ersten 100 Tage bei Übernahme eines Lehrstuhls liefert das Kapitel wertvolle Tipps zur persönlichen Arbeitsmethodik, für ein effektives Arbeitsmanagement oder zur Ausrichtung und Strukturierung eines Lehrstuhls. Konkrete Checklisten erleichtern die Organisation von internen Veranstaltungen sowie den Umgang mit Sitzungen und Arbeit in Gremien. In TEIL 2 dreht sich alles um Präsentieren und Moderieren. Die klassischen Aspekte der Rhetorik und Präsentationsgestaltung werden ebenso behandelt wie der Einsatz von Medien und unterschiedlichen Moderationsmethoden oder das eigene Auftreten und die damit verbundene Außenwirkung. TEIL 3 widmet sich dem Umgang mit Studierenden im Rahmen der Lehre. Dazu zählen die Bewertung von Prüfungsleistungen sowie eine verständliche Anleitung zur Erstellung von Hausarbeiten, Referaten und Abschlussarbeiten. TEIL 4 betrachtet die Forschungsarbeit am Lehrstuhl: Hier geht es um die Planung und Ausrichtung von Forschungsprojekten, deren Organisation und Beantragung sowie um das Publizieren. Da Patente in den Universitäten eine zunehmende Rolle spielen, finden sich auch hierzu wichtige Tipps. In TEIL 5 zeigen die Autoren, wie eine gezielte Öffentlichkeits- und Medienarbeit funktioniert und die Planung von öffentlichen Events gelingt. Abgerundet wird das Kapitel durch einen "Lehrstuhl-Knigge". Stimmen zum Buch: Die Autoren Frau Professor Lioba Werth und Professor Klaus Sedlbauer sind beide Lehrstuhlinhaber an verschiedenen Universitäten, in unterschiedlichen Fachbereichen. Beide sind in ihren Forschungseinrichtungen tagtäglich mit Fragen des Managements befasst und stellen mit diesem Buch ihren Wissens- und Erfahrungsschatz vor. Lioba Werth ist habilitierte Diplom-Psychologin, hat an der TU Chemnitz den Lehrstuhl für Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie inne und leitet ein Unternehmen für Beratung, Coaching und Training (auch im wissenschaftlichen Bereich). Klaus Sedlbauer studierte Physik, promovierte in Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, hat den Lehrstuhl für Bauphysik an der Universität Stuttgart inne und leitet das Fraunhofer-Institut für Bauphysik. In seinem Ingenieurbüro und seiner Firma beschäftigt er sich mit Aufgaben aus der Baupraxis. Vorschau F&LSchwerpunkt: Fortschritt durch Wachstum? DHV-Ticker![]() Quelle: Universität Bonn Werner-Pöls-Medaille an Professor Löwer Professor Wolfgang Löwer ist am 19. März 2013 auf dem DHV-Tag mit der "Werner-Pöls-Medaille" geehrt worden. Mit der Auszeichnung würdigt der Deutsche Hochschulverband (DHV) beispielhafte Kollegialität und vorbildliches ehrenamtliches Engagement. Professor Löwer ist seit 1997 Sprecher der DHV-Gruppe Bonn und seit 1998 Vorsitzender des mitgliederstärksten Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Seine Erfahrung und seine Zeit hat er in uneigennütziger Weise in den Dienst der Kolleginnen und Kollegen gestellt. Insbesondere seiner klugen und umsichtigen Prozessvertretung verdankt der DHV das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung. Professor Löwer ist ein Vorbild für gelebte Kollegialität. Der DHV spricht ihm dafür seinen besonderen Dank und seine Anerkennung aus. Gewinner der DHV-Aktion "Mitglieder werben Mitglieder 2012" (Wi.) Je einen Betrag von 500 Euro zur freien Verfügung erhielten aufgrund ihrer Mitgliederwerbung im Jahr 2012 Herr Professor Norbert Lüdecke (Universität Bonn, Kirchenrechtliches Seminar), Herr Professor Christian Schade (Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl Innovationsmanagement) sowie ein Mitglied, das namentlich nicht genannt werden möchte. Die Gewinner wurden per Los ermittelt. Darüber hinaus ging der Sonderpreis für die Werbung der meisten Mitglieder in Höhe von 1.000 Euro an Professor Bernd Haubitz (Medizinische Hochschule Hannover, Zentrum Radiologie). Professor Haubitz hatte für den Deutschen Hochschulverband (DHV) im Jahr 2012 insgesamt elf neue Mitglieder geworben. Insgesamt nahmen an der Aktion 502 Mitglieder teil. Auch im Jahr 2013 werden im Rahmen der Aktion "Mitglieder werben Mitglieder" wieder dreimal 500 Euro verlost sowie ein Sonderpreis für die Werbung der meisten Mitglieder in Höhe von 1.000 Euro vergeben. Interessierte Mitglieder können weitere Informationen sowie das entsprechende Formular entweder bei der Geschäftsstelle anfordern oder auf der Homepage des DHV abrufen: Vermischtes![]() Aus für Begrüßungsgeld Im kommenden Sommersemester wird die Stadt Potsdam letztmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 50 Euro an junge Leute auszahlen, die in Potsdam studieren und dort ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Damit folgt die brandenburgische Landeshauptstadt dem Beispiel anderer Hochschulstädte wie Kaiserslautern, Salzgitter oder Zwickau, die ähnliche Leistungen in der Vergangenheit strichen. Zur Einführung des Begrüßungsgeldes, im Wintersemester 2001/2, freuten sich noch 355 Wahl-Potsdamer über die kleine Finanzspritze, inzwischen sind es nach Angaben der Stadtverwaltung rund 2.000. Insgesamt wurden seit der Einführung des Begrüßungsgeldes 1,9 Millionen Euro an Studierende ausgezahlt. Mit der Abschaffung der Finanzhilfe sollen in diesem Jahr 120.000 und im Jahr 2014 240.000 Euro gespart werden. Kooperationspartner des DHV![]() Startschuss für das TANDEM-Stipendienprogramm Die Deutsche Universitätsstiftung (DUS) und der Generali Zukunftsfonds haben am 18. März 2013 in Leipzig das neue Stipendienprogramm TANDEM der Öffentlichkeit vorgestellt. Dem Programm gehören Stipendiaten ausschließlich aus Nichtakademikerfamilien und oftmals mit Migrationshintergrund an. Im Rahmen des Programms erhalten sie vom ersten Studientag an bis zum Examen einen Coach in Person eines fach- und studienortnahen Hochschullehrers, der durch die DUS vermittelt wurde und sich ehrenamtlich als Mentor zur Verfügung stellt. "Aus vielen Studien ist bekannt, dass es hierzulande Bildungsaufsteiger trotz aller Durchlässigkeit des Bildungssystems besonders schwer haben", erklärte Professor Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes und Mitglied des Präsidiums der DUS. "Ihnen fehlt häufig Hilfe und Unterstützung - insbesondere aus dem familiären Umfeld -, um sich in einer für sie fremden akademischen Welt zurechtzufinden. An diesem Punkt setzt das Mentorenprogramm an." 31 Hochschullehrer übernehmen 31 Stipendiaten als akademische Patenkinder. Die Mentoren sind für die Stipendiaten während ihrer Studienzeit Ansprechpartner für den universitären Alltag und in fachlichen Fragen. Sie fördern die akademische Weite und den Bildungshorizont der Stipendiaten - fachlich und außerhalb der Universität. In Workshops, die die DUS für die Stipendiaten durchführt, werden Themen des wissenschaftlichen Arbeitens oder aus dem Bereich der Soft Skills vermittelt. 16 der 31 Tandem-Stipendiaten waren Stipendiaten des Förderprogramms STUDIENKOMPASS der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Weitere 15 sind als Schüler bereits von der Roland Berger Stiftung gefördert worden. Die Stiftungen haben die Schüler ausgewählt und durch ihre Schulzeit erfolgreich zum Abitur begleitet. "Mit Studienbeginn wird nunmehr das Stipendienprogramm TANDEM übernehmen und die so genannten "First Generation Students" durch einen Hochschullehrer als Mentor während ihres Studiums begleiten", so Kempen. Das TANDEM-Programm wird vom Generali Zukunftsfonds finanziell gefördert. "TANDEM vereinbart in hervorragender Weise ehrenamtliches Engagement mit Mehrgenerationenaspekten und Qualifizierungsansätzen für Nachwuchskräfte", erläutert der Leiter des Generali Zukunftsfonds, Loring Sittler. DHV und Microsoft (Gü.) Microsoft: Virtuelle Uni-Roadshow 2013 Auch in diesem Jahr wird die virtuelle Uni-Roadshow von Microsoft weitergeführt. Beginnend am Freitag, den 8. März 2013, wird im 14-tägigen Rhythmus in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr jeweils ein Thema vorgestellt. Bislang sind fünf Sessions zu folgenden Themen geplant: - Anwendungsvirtualisierung mit App-V 5.0 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, per E-Mail Themenvorschläge für weitere Sessions einzureichen. Die Teilnahme an den Sessions, die als Lync-Onlinemeeting stattfinden, erfolgt über entsprechende Links. Diese und die genaue Agenda zur virtuellen Uni-Roadshow finden Sie hier: www.zusenberg.de/Pages/Roadshow.aspx ![]() DHV und MLP (Gü.) Stipendiaten von "Join the best" stehen fest - 14 Studierende aus dem Bundesgebiet treten im europäischen und außereuropäischen Ausland anspruchsvolle Praktika an Die diesjährigen Stipendiaten des internationalen Praktikumsprogramms "Join the best" stehen fest. 14 Studierende haben sich in einem mehrstufigen Auswahlverfahren unter bundesweit rund 1.600 Bewerbern durchgesetzt. Vergangenes Wochenende fand das finale Assessment Center mit den besten 300 Bewerbern in der MLP-Zentrale in Wiesloch statt. Die 14 Stipendiaten treten nun in den kommenden Monaten hochwertige Auslandspraktika bei international renommierten Konzernen an. "Beim finalen Assessment Center haben sich Bewerber durchgesetzt, die künftig Verantwortung tragen und das Potential für eine Leitungsposition haben", sagt Marc-Philipp Unger, Vice President der MLP Corporate University. "Mit dem Stipendium kommen sie ihrem Ziel nun ein gutes Stück näher." MLP hat die Initiative in Kooperation mit dem Medienpartner high potential bereits zum neunten Mal durchgeführt. Die Stipendiaten erhalten exklusiv zwei- bis sechsmonatige Auslandspraktika bei renommierten Unternehmen und Institutionen, die jeweils mit einem konkreten Projekt verbunden sind und speziell für "Join the best" eingerichtet wurden. Darüber hinaus wurden während der Firmenkontaktmesse rund 100 weitere Praktika vergeben. MLP vergibt für jedes Auslandspraktikum ein Stipendium, das neben den Flug- und Unterkunftskosten auch ein Versicherungspaket sowie eine Kreditkarte beinhaltet. Alle Finalisten werden zudem in ein Talente-Netzwerk aufgenommen und können dadurch Kontakte zu den beteiligten Partnerunternehmen weiter auf- oder ausbauen. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.jointhebest.de ![]() DHV und Deilmann (Gü.) Erstmalig auf See: die David Leadbetter Golf Acadamy auf dem Traumschiff Kreuzfahrtkenner und Golfenthusiasten wissen es schon lange: Das Traumschiff bringt Golfspieler seit Jahren zu den schönsten Golfplätzen der Welt. Neu ab 2013 ist jedoch eine exklusive Partnerschaft der Reederei Peter Deilmann mit der renommierten David Leadbetter Golf Academy (DLGA) auf ausgewählten Kreuzfahrten. Die Leadbetter Golf Academy at Sea ist die weltweit erste und einzigartig auf einem Kreuzfahrtschiff. Premiere feiert diese Zusammenarbeit mit einer der anerkanntermaßen führenden Golfschulen der Welt auf der 11-tägigen Nordseekreuzfahrt, Reise 430 "Grachtenzauber & Big Ben" vom 2. bis 12. Mai 2013 ab/an Hamburg, buchbar ab 1.995,- Euro p. P. in der 2-Bett-Kabine. Die David Leadbetter Philosophie: - erstklassiger Golfunterricht, der für Golfspieler aller Altersgruppen und jeden Könnens gleichermaßen geeignet ist; Das David Leadbetter at See Golfpaket: - 4 Wettspiele (nicht vorgabewirksam) um den "Nordsee Golf Cup" auf Top-Plätzen wie The International Amsterdam Schipol, Selsdom Park London, The London Golf Club und Frinton Golf Club Harwich; DLGA-Golfpaket - Preis pro Person: 850,- Euro (Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen) Wir freuen uns, die wohl bekannteste Golfschule der Welt nun auch auf dem bekanntesten Kreuzfahrtschiff im deutschsprachigen Raum anbieten zu können. Seien Sie dabei und kommen Sie an Bord zur Premiere dieser außergewöhnlichen Golfkreuzfahrt mit der DEUTSCHLAND unter der Leitung der David Leadbetter Golf Acadamy! Weitere Informationen zur Reise 430 finden Sie hier: http://www.deilmann-kreuzfahrten.de/kreuzfahrtprogramm/alle-reisen-im-ueberblick/reise-430/grachtenzauber-big-ben.html. Der Golfkatalog 2013/14 steht unter http://www.deilmann-kreuzfahrten.de/fileadmin/deilmann-kreuzfahrten/images/kataloge/kataloge_2013/Golf_2013-14_low.pdf zum Download zur Verfügung. Kontakt: Reederei Peter Deilmann GmbH info@deilmann.de, www.deilmann.de ![]() ![]() ![]() DHV und VS (Gü.) VS Serie Panto-Soft: für DHV-Mitglieder günstigeres Die Panton-Stuhlserie zählt zu den Klassikern der VS-Produktpalette. Sie überzeugt durch Qualität, Langlebigkeit, Design und vor allem durch ihre ergonomischen Sitzeigenschaften. Um den Sitzkomfort noch einmal steigern zu können hat VS seine Panton-Stuhlfamilie erweitert um die Serie Panto-Soft. Sowohl der PantoSwing-Soft als auch der PantoMove-Soft sind elegante und repräsentative Sitzgelegenheiten für höchste Komfort- und Designansprüche. Sie sind damit prädestiniert für den Einsatz am Arbeitsplatz und in Besprechungs- und Konferenzräumen. Im Kern findet sich die bereits wohlbekannte LuPo-Schale wieder mitsamt all ihrer ausgezeichneten Sitzeigenschaften. Die doppelwandige Sitz- und Lehnschale aus recyclingfähigem Polypropylen erzielt durch die Perforation der Sitzfläche und das Luftansaugloch in der Unterseite der Schale einen Luftpolstereffekt und sichert somit einen extrem hohen Sitzkomfort. Innerhalb der Schale kann die Luft zirkulieren. Für die Serie Panto-Soft wurde die bewährte Sitzschale durch ein neues Verfahren rundum leicht aufgepolstert. Die charakteristische Verner Panton Form konnte selbstverständlich erhalten werden. Zusätzlich wurde die Sitzschale mit einem hoch flexiblen 3D-Strickbezug aus Polyamid überzogen. Durch die Verarbeitung zweier unterschiedlicher Fäden erzielt das Gewebe einen optischen Tiefeneffekt. Der PantoMove-Soft kann zusätzlich überzeugen durch seine innovative 3D-Wippmechanik. Sie lässt das Neigen der Sitzschale in alle Richtungen zu und passt sich fließend jeder natürlichen Lageveränderung des Körpers an. So animiert sie zu gesundem und dynamischem Sitzen, also dem Wechsel zwischen aktiven und passiven Sitzhaltungen. Die Gasfedermechanik ermöglicht eine mühelose Höhenverstellung und die perfekte Anpassung der Sitzhöhe an die jeweilige Körpergröße. Weil er alle erforderlichen Gütesiegelkriterien erfüllt, trägt der PantoMove-Soft folgerichtig das angesehene AGR-Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken e.V.. Beim Kauf eines PantoMove-Soft oder PantoSwing-Soft im VS-Onlineshop (www.vs-moebel.de/shop) erhalten Mitglieder des DHV exklusiv 20 Prozent Nachlass. Einfach bei der Bestellung im Kommentarfeld das Codeword VS0313DHV angeben und der Nachlass wird nachträglich bei der Rechnung abgezogen. Kontakt: dhv@vs-moebel.de ![]() DHV und Augustinum (Gü.) Shakespeare-Interpret und Komödiant Bernd Lafrenz begeistert das Publikum im Augustinum mit einer rasant-virtuosen Ein-Mann-Show. Die Kulturveranstaltungen im Augustinum sind längst kein Geheimtipp mehr, und auch das aktuelle Programm eines Ein-Mann-Theaters frei nach Shakespeare hat wieder den Geschmack des Publikums getroffen. Eine etwas andere Aufführung von Romeo und Julia steht auf dem Programm, wenn Schauspieler und Kabarettist Bernd Lafrenz als Fahrradkurier Ferdinand Felix Balthasar die Bühne betritt und verkündet, dass er als Nachfahre von Romeos Diener in der elften Generation die Geschichte zweier Liebender in die Welt hinaustragen soll. Der Ankündigung folgt ein rasanter Wechsel von Kostümen und Rollen, denn Lafrenz verwandelt das Shakespeare-Drama in ein virtuoses Ein-Mann-Stück. Nicht nur Romeo und Julia nehmen Gestalt an, auch die übrigen Montagues und Capulets holt Lafrenz auf die Bühne. Er debattiert mit dem liebeskranken Romeo in den Rollen seiner Freunde Benvolio und Mercutio, setzt sich eine Krone auf und spricht als Prinz ein Machtwort. Mit wenigen Gesten stellt er die komplette Festgesellschaft dar, schimpft, kämpft, mordet und stirbt. Bernd Lafrenz hat das handwerkliche Können, um Shakespeare aus dem Theaterolymp in die Gegenwart zu holen. Er bewältigt Shakespears große Dramen und Komödien auf der Bühne rasant und pointiert im Alleingang. Wie tragisch das Original auch sein mag - wenn der Komödiant und Shakespeare-Interpret auftritt, kann sich das Publikum sicher sein, dass die Komik nicht zu kurz kommt, ohne dass dabei der Shakespeare Stoff ins Lächerliche gezogen wird. Nachdem Bernd Lafrenz mit seiner dramatisch ausgeklügelten Parodie bereits das Publikum im Augustinum Schweinfurt und im Augustinum Kassel begeistert hat, können sich nun die Wohnstifte in Roth (1. März), Braunschweig (22. April), Aumühle (23. April) und Überlingen (13. Juni) auf seine virtuose Ein-Mann-Show freuen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. ![]() DHV und Seminaris (Gü.) Fast eine M Ebenso wie Universitäten und Hochschulen sind auch Tagungshotels gehalten, durch ständige Investitionen auf einem aktuellen Stand zu bleiben. Die Seminaris-Gruppe, Kooperationspartner des DHV, hat in den zwei zurückliegenden Jahren in ihren Hotels eine ganze Reihe solcher Maßnahmen durchgeführt. Alles in allem beläuft sich die dafür aufgewendete Summe auf beinahe eine Million Euro. Und auch für die Zukunft, so die Geschäftsführer, sind weitere Modernisierungsmaßnahmen geplant. Die Hauptinvestitionen betreffen neben Investition in tagungsspezifische Ausstattungen und Medientechnik die Neuanschaffung von Tagungs-Mobiliar, aber auch 1.100 neue Matratzen sowie der Umbau herkömmlicher Hotelzimmer in rollstuhlfahrerfreundliche Zimmer. Dazu kommen turnusmäßige Schönheitsreparaturen bis hin zu Pflegemaßnahmen der Bausubstanz. Seminaris-Geschäftsführer Hartmut S. Pirl unterstreicht, dass Investitionen dieser Art immer wieder nötig werden. Pirl: "Gerade im Bereich der Tagungshotellerie bedeutet Stillstand immer Rückschritt. Deshalb müssen wir hier ständig am Ball bleiben, um unseren Kunden und Gästen möglichst schnell beispielsweise die aktuellste Tagungstechnologie bieten zu können." Diese Investitionen kommen auch Veranstaltungen zugute, die den DHV-Mitgliedern in den Hotels der Seminaris-Gruppe durchgeführt werden und unterstützen den Tagungserfolg. Buchungs-Tipp: Es werden vorteilhafte DHV-Sonderkonditionen geboten; bitte bei der Reservierung einfach das Stichwort "DHV" nennen! Weitere Informationen und Beratung unter sales@seminaris.de oder Telefon (0 41 31) 7 13-888. ![]() DHV und Merkana
(Gü.) Eine Reiseempfehlung vom DHV Verbandsreisebüro Merkana: Namibia Sossuvlei Schon die Ankunft in Namibia wäre die Reise wert. Und trotzdem ist das geschichtsträchtige Windhoek nur der Auftakt zu einer Zeitreise durch Millionen Jahre unschätzbarer Naturwunder. Vergessen Sie alles, was Sie über Dünen wussten, denn hier - am Sossusvlei - sind die Sandhaufen bescheidene 350 Meter hoch und sie leuchten wie die Sonne selbst. Bescheiden natürlich nur für afrikanische Verhältnisse, denn die Zahlen werden von Tag zu Tag größer. Skurrile Akazien, seit 500 Jahren tot. Die wundersame Wüstenpflanze Welwitschia mirabilis, die 1.500 Jahre alt wird. Die 20.000 Jahre dauernde Kultur der "Buschmänner" San, die Ihnen beibringen, wie man Feuer macht, Fährten liest, Fallen legt und mit Pfeil und Bogen nicht nur jagt, sondern auch trifft. Und dann der Etosha-Nationalpark. Ein spektakuläres Naturparadies auf 22.000 Quadratkilometern. Das reicht für alle. Für Sie und die Elefanten, die Antilopen, die Giraffen, die Löwen und Leoparden, die Nashörner und Impalas, die Streifengnus und Steppenzebras. Und wenn Sie alle Stunden des ungläubigen Staunens, der Faszination, der Freude und Glückseligkeit zusammenzählen, dann sind es vierundzwanzig. Jeden Tag. Einschließlich der Nächte der wundervollen Verwöhnung, der Entspannung und einzigartigen Gastfreundschaft in unseren Lodges. Es gibt eben Erlebnisse, die zählen doppelt. Termin: z.B. am 12.05.2013 und mehrmals wöchentlich von Januar bis Dezember Preis pro Person im DZ inkl. Flug: ab 3.099,- Euro. Einzelzimmerzuschlag: 249,- Euro. Das ausführliche Reiseprogramm erhalten Sie bei Merkana Reisen unter +49 2191 9288-0 oder dhv@merkana.de. Und fragen Sie doch auch nach unseren Sonderkonditionen! Merkana - Ihr Verbandsreisebüro Alleestr. 68 Irrtümer und Änderungen vorbehalten! ImpressumRedaktion Sollten Sie Fragen haben, so e-mailen Sie uns bitte. Wenn Sie den Newsletter abbestellen oder Ihr Profil ändern wollen, klicken Sie bitte hier. Copyright © 2008, www.hochschulverband.de. All Rights Reserved. |
|