21.11.11
Deutscher Hochschulverband zu Promotionsthesen des Wissenschaftsrates
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) sieht in dem Positionspapier des Wissenschaftsrats "Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion" Licht und Schatten. "Begrüßenswert ist, dass sich der Wissenschaftsrat gegen Promotionszahlen als Kennziffern für die leistungsorientierte Mittelvergabe an Universitäten durch die Länder ausspricht. Richtig ist auch, bei Promotionen auf Betreuungsvereinbarungen und deren Einhaltung zu drängen und die Professorinnen und Professoren dazu anzuhalten, Doktorarbeiten stichprobenartig unter Zuhilfenahme geeigneter Software auf Plagiate zu überprüfen", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. "Wissenschaftliches Fehlverhalten, zu lange Promotionsdauer oder Bestnoteninflation lassen sich jedoch nicht dadurch lösen, dass Doktorvater oder Doktormutter zu "Betreuern" degradiert werden, die die Auswahl der Doktoranden und die Bewertung der Arbeit an andere Kolleginnen und Kollegen delegieren."
Der DHV lehne vor diesem Hintergrund die Ablösung des persönlichen Verhältnisses zwischen Doktoranden und Doktorvater bzw. Doktormutter zugunsten einer entpersonalisierten Zuweisung der Doktoranden an ein Promotionskomitee ab. "Bei der Betreuung von Promovenden muss der Hochschullehrer die notwendige Balance zwischen Nähe und Distanz halten", erläuterte Kempen. "Weder den Professoren noch den Doktoranden ist jedoch damit gedient, wenn Auswahl und Bewertung von Doktoranden in die Hände eines Komitees verlagert werden, dessen Mitglieder die ihnen aufgebürdete Promotionsbegleitung angesichts der gegenwärtigen Überfüllung an den Universitäten nicht als Gewinn, sondern ausschließlich als zusätzliche Belastung wahrnehmen müssen."
Die Betreuung und Förderung von Doktoranden sei, so Kempen weiter, sicherlich nicht in allen Universitäten gleich gut und intensiv. Die Erfahrung zeige jedoch, dass viele Promotionen nur aufgrund des persönlichen Einsatzes des Hochschullehrers zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht worden seien. "Mit der Zuweisung an zwei Gutachter, die ohne innere Anteilnahme eine Prüfungslast bewältigen, ginge dieser Vorzug verloren", betonte der DHV-Präsident.
Erstaunt zeigte sich Kempen, dass der Wissenschaftsrat die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung nicht befürworte, mit der der Promovend versichern solle, die vorgelegte Arbeit selbständig angefertigt zu haben. "Nach der Abgabe einer solchen Versicherung kann sich der überführte Plagiator nicht mehr als Unschuldslamm gerieren, sondern wird wegen eines Eidesdelikts straffällig. Blender, die akademische Grade entwerten und deren legitime Träger diskreditieren, müssen auch durch Sanktionsmechanismen in die Schranken gewiesen werden", erklärte Kempen.
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