Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Satzung

Die Ziele und der Stiftungszweck der Deutschen Universitätsstiftung werden insbesondere aus §2 der Satzung deutlich:

§2 Zweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung sowie Mildtätigkeit durch Unterstützung von Wissenschaftlern und des wissenschaftlichem Nachwuchs.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die

  • Durchführung oder finanzielle Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, Wissenschaftler und wissenschaftlichen Nachwuchs zu unterstützen,
  • Gewährung von Stipendien oder Auslobung von Förderpreisen für Wissenschaftler und wissenschaftlichen Nachwuchs auf der Grundlage von Richtlinien, etwa für alleinerziehende Mütter oder Bewerber mit Migrantenhintergrund,
  • Durchführung oder finanzielle Förderung von Informationsveranstaltungen für Wissenschaftler, wissenschaftlichen Nachwuchs oder Multiplikatoren,
  • Vergabe von Forschungsaufträgen, deren Ergebnisse zeitnah und in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden,
  • Leistungen an Hochschullehrer sowie deren Angehörige oder Hinterbliebene, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch Zuwendungen an die Zentralunterstützungskasse für notleidende Hochschullehrer und deren Angehörige beim Deutschen Hochschulverband (ZUK) oder die von ihr benannten Personen,
  • Förderung des Dialogs mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit, auch auf dem Gebiet neuer Medien,
  • Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) für die für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

(3) Die Fördertätigkeit soll in engem Zusammenwirken mit dem Deutschen Hochschulverband und in Übereinstimmung mit den in seiner Satzung genannten Zielen erfolgen, soweit sie gemeinnütziger oder mildtätiger Natur sind.

Satzung der Deutschen Universitätsstiftung (DUS)

Download