
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Dr. iur. Maria Kleinert
Kurzvita
Frau Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Maria Kleinert studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zusätzlich absolvierte sie dort die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch. Das Rechtsreferendariat schloss sie beim Land Rheinland-Pfalz im OLG Bezirk Zweibrücken mit dem Wahlfach „Arbeitsrecht“ ab. Während des Referendariats arbeitete sie als Wissenschaftliche Hilfskraft (Tutorin für Zivilrecht) an der Technischen Universität Kaiserslautern. Im Anschluss war sie zwecks Promotion (Thema „Die Selbstbindung des Arbeitgebers im Kündigungs- und Befristungsrecht“) als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn tätig.
Seit September 2017 ist Frau Kleinert Justitiarin beim Deutschen Hochschulverband. Ihre beruflichen Schwerpunkte liegen im Arbeits-, Beamten- und Hochschulrecht sowie den damit verbundenen Rechtsgebieten. Darüber hinaus führt sie Individual Coachings durch und hilft den Mitgliedern bei der strategischen Planung ihrer wissenschaftlichen Karriere. Sie veröffentlicht regelmäßig zu einschlägigen Themen und tritt als Referentin bei Seminaren auf. Ab 2018 nimmt Frau Kleinert neben ihrer Tätigkeit als Justitiarin die Aufgaben der Landesgeschäftsführerin des Landesverbandes Thüringen im DHV wahr.