Leistungen und Portfolio

Wir übersetzen

  • Fachtexte aus zahlreichen Fachgebieten
  • Forschungsanträge
  • Ordnungen und Satzungen
  • Websites
  • Bewerbungsunterlagen
  • Urkunden, Zertifikate
  • Bücher
  • u.v.m.

vom Deutschen ins Englische, Französische, Spanische, Russische oder umgekehrt.
Auf Anfrage übersetzen wir auch Texte in andere Sprachen.


Wir lektorieren, korrigieren und redigieren

Wir bearbeiten Texte, die bereits in englischer Sprache verfasst wurden.
Da Korrekturarbeiten im Einzelfall komplexer ausfallen können als Übersetzungen, sind sie nur dann sinnvoll, wenn die Autorin oder der Autor die englische Fachsprache bereits recht gut beherrscht und an Details gearbeitet werden kann.

Korrektorat: Prüfung der lexikalischen und grammatischen Richtigkeit des Textes sowie der Rechtschreibung

Lektorat: Korrektorat, zusätzlich Prüfung der stilistischen Angemessenheit

Redigierung: Korrektorat + Lektorat, ggf. mit umfangreichen Überarbeitungen hinsichtlich der Struktur des Gesamttextes

Auf Anfrage lektorieren und redigieren wir auch Texte in anderen Sprachen.


KI (Künstliche Intelligenz)-Systeme,
MT (machine translation)

Wir lektorieren und redigieren ebenfalls Texte, in der Regel englischsprachige, die automatisch durch Computerprogramme übersetzt wurden (Postediting).
Die scheinbare Flüssigkeit der KI-basierten Übersetzungen suggeriert eine weitgehende Fehlerfreiheit. In Wirklichkeit lassen maschinelle Übersetzungen von Fachtexten nach wie vor meist stark zu wünschen übrig, z.B. hinsichtlich Fachsprachlichkeit, syntaktischen Bezügen, Stilfiguren und Idiomatizität. Deswegen raten wir dringend dazu, für Fachübersetzungen keine Computerprogramme zu nutzen, sondern sich an professionelle Fachübersetzer/innen zu wenden.

Ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich gehört das Terminologiermanagement (Deutsch-Englisches Glossar, Terminologiedatenbanken).

* Stellungnahme zu maschinellen Übersetzungen



Wir fertigen bestätigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer/innen an
 
Für manche Zwecke werden Übersetzungen benötigt, die durch vom Landgericht beeidigte Übersetzer/innen angefertigt werden müssen (landläufig als "beglaubigte Übersetzungen" bekannt, juristisch aber "bestätigte Übersetzungen"). Solche Texte werden mit dem Berufsstempel der Übersetzerin bzw. des Übersetzers bestätigt. Benötigen Sie eine Übersetzung dieser Art (z.B. für ein Auslandsvisum), sollten Sie direkt mit der anfordernden Institution klären, wie die konkreten Vorgaben sind. Der Gesetzgeber verlangt, dass beeidigte Übersetzer/innen die Originaldokumente sichten und mit den jeweiligen Kopien (Papier, PDF-Dokumente) vergleichen, bevor eine Übersetzung mit dem Stempel versehen werden kann. Kund/innen sollten daher auf jeden Fall im Voraus prüfen, wie sie dem DHV die Originaldokumente vorlegen können.