Musterprozesse

FINANZIERUNG VON MUSTERPROZESSEN

Der Deutsche Hochschulverband finanziert Musterprozesse seiner Mitglieder, um grundsätzliche Fragen des Hochschul- und Beamtenrechts zu klären. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Rechtsschutzversicherung. Vielmehr setzt das Präsidium nach Maßgabe der Grundsätze für die Prozesstragung durch den DHV in Einzelfällen Mitgliedsbeiträge ein, um in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung für die Rechtsstellung der Hochschullehrer insgesamt Verfahren mit Musterprozesscharakter fördern zu können. Darüber hinaus müssen diese Verfahren auch Aussicht auf Erfolg haben. Die Entscheidungen des Präsidiums werden durch ein Votum des Sachverständigen für Musterprozesse, Herrn Prof. Gärditz, vorbereitet.

Grundsätze für die Gewährung einer Prozesskostenhilfe durch den DHV