Gütesiegel in der Hochschulmedizin

Faire und transparente Berufungsverhandlungen in der Hochschulmedizin Gütesiegel des DHV

Warum dieses Gütesiegel?

Berufungsverhandlungen haben eine enorme Relevanz für die Hochschulmedizin. Berufungsverfahren gehören zu den wichtigsten Weichenstellungen in der zentralen Führungsebene. Sie prägen die Hochschulmedizin einer Universität für Jahre, teilweise Jahrzehnte. Berufungsentscheidungen sind kaum revidierbar. Gerade vor dem Hintergrund der ökonomischen Rahmensituation kommt es für die Hochschulmedizin deshalb darauf an, die besten Köpfe in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu gewinnen.

Die medizinführenden Universitätsstandorte stehen in einem verschärften Wettbewerb um die besten Wissenschaftler und müssen sich gegen die Angebote in- und ausländischer Konkurrenten behaupten. Die Verhandlungskultur hat sich zu einem evidenten Faktor wertschätzender Berufungsverhandlungen entwickelt. Eine erfolgreiche Personalstrategie hat daher auf die Perspektive und Sichtweise der (potentiellen) Rufinhaberinnen und Rufinhaber besonderen Wert zu legen. Dem trägt das DHV-Gütesiegel "Faire und transparente Berufungsverhandlungen in der Hochschulmedizin" in besonderer Weise Rechnung. Wer fair, transparent und wertschätzend Berufungsverhandlungen führt, wird die besten Köpfe gewinnen und von potentiellen Bewerbern als guter und attraktiver Arbeitgeber
wahrgenommen.



 

Wie läuft das Auditverfahren?

Vor dem Hintergrund seiner umfassenden Beratungsexpertise in medizinischen Berufungsverfahren hat der DHV einen unkompliziert zu beantwortenden, aber dennoch aussagefähigen Fragebogen für Medizinische Fakultäten und Universitätsklinika entwickelt, der Basis für die Vergabe des Gütesiegels ist.

Der Schwerpunkt des Gütesiegels liegt auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Die Antworten werden im Hinblick auf das Gesamtergebnis gewichtet. Dabei fließen die Antworten zu den Fragen hinsichtlich Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in Berufungs- und Bleibeverhandlungen zu 25 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Aufgrund der hohen Relevanz der klinischen Vertragsstrukturen in der Hochschulmedizin fließen die Ergebnisse zu diesem Fragekomplex ebenfalls zu 25 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Das Ergebnis aus den Antworten zu dem Verfahren vor der Ruferteilung fließt aus Gründen der Bedeutung der Verfahrenstransparenz mit weiteren zehn Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Antworten zu den Fragen hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Professur gehen zu 15 Prozent in das  Gesamtergebnis ein. Mit fünf Prozent gewichtet werden die Antworten zu dem Thema "Die ersten 100 Tage". Die abschließenden Fragen unter "Sonstiges" werden im Hinblick auf das Gesamtergebnis mit weiteren fünf Prozent gewichtet. Der DHV wird darüber hinaus fünf an der Hochschulmedizin berufene Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren interviewen (Gewichtung bis zu zehn Prozent). Die Universität ist berechtigt, Interviewpartner zu benennen. Auch können solche Aspekte, die aus Sicht des Klinikvorstandes die Qualität der Berufungsverhandlungen auszeichnen und von den Fragen nicht erfasst werden, in einem persönlichen Kommentar zusammenfassen (Gewichtung bis zu fünf Prozent). Das sorgfältig begründete Auswertungsergebnis wird vorab kommuniziert. Erhält die Hochschulmedizin das Gütesiegel, kann das Gütesiegel drei Jahre ab Erteilung genutzt und von der Hochschulmedizin und vom DHV der Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert werden. Ergibt die Vorprüfung des Antrags, dass der Vergabe des Gütesiegels Gründe entgegenstehen, wird die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt. Erhält die Hochschulmedizin nach Auswertung der Antworten durch den DHV das Gütesiegel nicht, wird das Auswertungsergebnis dieser Prüfung ebenfalls zur Verfügung gestellt. Binnen einen Jahres kann das Gütesiegel erneut beantragt werden. Bis zu einem ggf. erfolgreichen Abschluss dieses Auditverfahrens wird Vertraulichkeit vereinbart.

Die Hochschulmedizin verpflichtet sich bei der Beantragung des Gütesiegels zu wahrheitsgemäßen Antworten entsprechend der tatsächlichen Verfahrens- und Verhandlungspraxis. Erfährt der DHV, dass die Vergabe des Gütesiegels auf unrichtigen Angaben beruht oder dass Angaben durch Änderung der Verfahrens- und Verhandlungspraxis unrichtig geworden sind, ist er bei wesentlichen Änderungen berechtigt, das Gütesiegel zu entziehen oder das Verfahren abzubrechen. Der Hochschulmedizin ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine erneute Erteilung des Gütesiegels kann frühestens 30 Monate nach der vorherigen Erteilung beantragt werden (Re-Audit).

Der DHV verpflichtet sich, den Antrag auf Verleihung des Gütesiegels spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu bescheiden. Dem Antrag sind Materialien (Richtlinien, Satzungen, Ordnungen), auf die in den Fragen/Antworten Bezuge genommen worden sind, vollständig beizufügen. Diese Unterlagen werden evaluiert.



Welchen Vorteil hat die Universitätsmedizin vom Siegel?

Das DHV-Gütesiegel hat für die ausgezeichneten Standorte einen erheblichen Werbeeffekt, aber auch selbstverpflichtenden Charakter. Der DHV wird Rufinhabern im Rahmen seiner Berufungsberatung über Ihre Verfahrens- und Verhandlungspraxis aufklären und dabei auch kommunizieren, dass die Hochschulmedizin mit dem DHV-Gütesiegel "Faire und transparente Verhandlungen in der Hochschulmedizin" ausgezeichnet worden ist.



Was kostet das Verfahren?

Das erstmalige Verfahren zur Vergabe des Gütesiegels kostet 12.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Preis für weitere Verfahren ("Re-Audit") beträgt 7.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.