Wider das Plagiatsunwesen

Resolution des 60. DHV-Tages

Deutscher Hochschulverband ruft auf, das Plagiatsunwesen und die "Promotionsberatung"zu bekämpfen

1.  Wider das Plagiatsunwesen

Universitätslehrer gehen davon aus, dass die überwältigende Mehrheit der Studierenden ihre Seminar- und Abschlussarbeiten eigenständig und redlich verfasst. Sie sollten sich aber auch darüber im Klaren sein, dass es durch die Digitalisierung von Texten deutlich leichter geworden ist, mittels "Copy & Paste"-Befehl Plagiate zu erstellen und Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich als eigene wissenschaftliche Leistung auszugeben. Hochschullehrer und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter haben sich deswegen mit den bislang zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumenten vertraut und von diesen Gebrauch zu machen. Gleiches gilt für staatliche Prüfungsämter. Der Deutsche Hochschulverband appelliert darüber hinaus an alle Fakultäten, verbindliche Regelungen für Fälle eines nachgewiesenen Plagiats zu treffen und diese konsequent anzuwenden. Ein Verhaltenskodex mit Darstellung der Konsequenzen bei Verstoß ist Studierenden bei der Immatrikulation zu überreichen.

2.  Wider die "Promotionsberatung"

In zahlreichen Publikationen inserieren sogenannte "Promotionsberater", die einer zahlungskräftigen und -willigen Klientel Vermittlungs- und Beratungsdienste für den Erwerb eines Doktortitels versprechen. Es besteht der begründete Verdacht, dass die Hilfe der "Promotionsberatung"unzulässigerweise auch die vom Promovenden in eigener Person zu erbringende wissenschaftliche Arbeit umfasst. Die jüngsten staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Dozenten von Hochschulen haben zudem gezeigt, dass in einigen wenigen Fällen die als Prüfer in Promotionsverfahren beteiligten Hochschullehrer für bereitwillige "Kooperationen", die den Straftatbestand der Bestechlichkeit erfüllen, finanzielle Gegenleistungen angenommen haben. 

Der Deutsche Hochschulverband sieht mit großer Sorge, dass durch solche kriminellen Machenschaften akademische Leistungen und Grade entwertet, deren legitime Träger diskreditiert und der Ruf der Universität als verleihende Institution beschädigt werden. Bereits 1994 hat sich der Deutsche Hochschulverband in einer Resolution für Vorkehrungen in den Promotionsordnungen ausgesprochen, um den prosperierenden Markt der "Promotionsberatung"einzudämmen (vgl. die Resolution "Maßnahmen zur Qualitäts-sicherung von Promotionen"vom 25. März 1994). Unbeschadet einzelner Verbesserungen blüht das Geschäft der Promotionsberatung weiterhin.

Vor diesem Hintergrund erneuert der Deutsche Hochschulverband seine Forderung, die Zulassung zur Promotion an den Nachweis einer qualifizierten Prüfungsleistung zum Abschluss des Studiums zu binden. Doktoranden müssen darüber hinaus in einer eidesstattlichen Erklärung explizit versichern, keine andere Hilfe als die in der Arbeit angegebene, insbesondere auch keine Hilfe eines "Promotionsberaters", in Anspruch genommen zu haben. Soweit für die Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung die dafür notwendige gesetzliche Ermächtigung nicht oder nur unvollständig im jeweiligen Landeshochschulgesetz zu finden ist, werden die Länder aufgerufen, unverzüglich die dafür notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Darüber hinaus ruft der Deutsche Hochschulverband alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf, in Promotionsverfahren wachsam zu sein, jedem Verdachtsmoment gegenüber Kollegen und Promovenden ohne Zögern nachzugehen und an der Erhärtung und Widerlegung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Promotionsverfahrens mitzuwirken.

Wer als Hochschullehrer wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens - insbesondere auf Grund "geschäftlicher"Kontakte zu "Promotionsberatern"-   strafrechtlich oder disziplinarrechtlich rechtskräftig verurteilt ist, hat essentiell gegen die ethischen Prinzipien seiner Berufsgruppe verstoßen. Er kann nicht Mitglied des Deutschen Hochschulverbandes werden oder bleiben.

Hamburg, den 23. März 2010