DHV begrüßt Corona-bedingte Ergänzung des WissZeitVG

Kempen: „Verantwortung liegt jetzt bei den Ländern“


Der Deutsche Hochschulverband (DHV) begrüßt, dass die Bundesregierung die durch die Covid-19-Pandemie bedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler abmildern helfen will. Dazu hat das Bundeskabinett auf Empfehlung von Bundesministerin Karliczek eine Ergänzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verabschiedet, die rückwirkend zum 1. März in Kraft treten soll. Die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Qualifizierung befinden, kann demnach um sechs Monate verlängert werden, wenn sich ein Forschungsprojekt aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögert. „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der die Sorgen vieler befristet beschäftigter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern konstruktiv aufnimmt“, betonte Kempen. Der DHV hatte bereits in der letzten Woche dafür plädiert, dass es bei befristeten Verträgen eine Corona-bedingte zusätzliche Verlängerung geben müsse.

Kempen wies aber auch darauf hin, dass allein durch die Gesetzesänderung noch kein befristeter Vertrag verlängert werde. Vielmehr bedürfe es einer konkreten Umsetzung im Einzelfall, insbesondere in den Ländern. Sie seien nun in der Verantwortung diese „Ermöglichungsnovelle“ auch zugunsten der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwenden. Im Übrigen sei es auch Sache der Länder, diese Verbesserung auf befristete Beamtenverhältnisse mit Qualifikationsaufgaben wie die Juniorprofessur auszudehnen.