
Faire und Transparente Berufungsverhandlungen
Das Gütesiegel
Das Recruiting der besten Köpfe für Professuren ist das "A und O" für eine Hochschule, die sich in einer immer stärker wettbewerblich ausgestalteten Hochschullandschaft profilieren muss. In diesem Kontext ist es angezeigt, auf die Perspektive der Rufinhaberinnen und Rufinhaber ein besonderes Augenmerk zu legen. Dies ist der besondere Ansatz des DHV-Gütesiegels "Faire und transparente Berufungsverhandlungen". Vor dem Hintergrund seiner umfassenden Beratungsexpertise in Berufungsverfahren hat der DHV einen unkompliziert zu beantwortenden, aber dennoch aussagefähigen Fragebogen entwickelt, der Basis für die Vergabe des Gütesiegels ist.

Die Antworten werden im Hinblick auf das Gesamtergebnis gewichtet. Der Schwerpunkt des Gütesiegels liegt auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Aus diesem Grunde fließen die Ergebnisse zu diesen Themen in Höhe von 52% in das Gesamtergebnis ein. Das Ergebnis aus Ihren Antworten zu dem Verfahren vor Ruferteilung fließt aus Gründen der Bedeutung der Verfahrens-
tranzparenz mit weiteren 13% in das Gesamtergebnis ein. Mit 6% gewichtet werden die Antworten zu dem Thema "Die ersten 100 Tage". Die abschließenden Fragen unter "Sonstiges" gekennzeichneten Fragen werden im Hinblick auf das Gesamtergebnis mit weiteren 12% gewichtet.
Der DHV wird darüber hinaus fünf an die Hochschule berufene Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren interviewen. Die Hochschule ist berechtigt, Interviewpartner zu benennen (Gewichtung bis zu 12%).

Auch können solche Aspekte, die aus Sicht der Hochschule die Qualität der Berufungsverhandlungen auszeichnen und von den Fragen nicht erfasst werden, in einem persönlichen Kommentar zusammengefasst werden (Gewichtung bis zu 5%).
Das sorgfältig begründete Auswertungsergebnis wird der Hochschule vorab kommuniziert. Ergibt die Vorprüfung des Antrags, dass der Vergabe des Gütesiegels Gründe entgegenstehen, wird der Hochschule die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt.
Erhält die Hochschule das Gütesiegel, kann das Gütesiegel seitens der Hochschule fünf Jahre ab Erteilung genutzt und von der Hochschule und vom DHV der Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert werden.
Erhält die Hochschule nach Auswertung der Antworten durch den DHV das Gütesiegel nicht, wird der Hochschule das Auswertungsergebnis dieser Prüfung ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Hochschule kann binnen eines Jahres das Gütesiegel erneut beantragen.
Die Hochschule verpflichtet sich bei der Beantragung des Gütesiegels zu wahrheitsgemäßen Antworten. Erfährt der DHV, dass die Vergabe des Gütesiegels auf unrichtigen Angaben beruht oder dass Angaben durch Änderung der Verfahrens- und Verhandlungspraxis unrichtig geworden sind, ist er bei wesentlichen Änderungen berechtigt, das Gütesiegel zu entziehen. Der Hochschule ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Eine erneute Erteilung des Gütesiegels kann frühestens vier Jahre nach der vorherigen Erteilung beantragt werden.
Der DHV verpflichtet sich, den Antrag auf Verleihung des Gütesiegels spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu bescheiden. Dem Antrag sind Materialien (Richtlinien, Satzungen, Ordnungen), auf die in den Fragen/Antworten Bezuge genommen worden sind, beizufügen. Diese Unterlagen werden evaluiert.
Das erstmalige Verfahren zur Vergabe des Gütesiegels kostet 10.000,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Preis für weitere Verfahren ("Re-Audit") beträgt 7.500,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Das DHV-Gütesiegel hat einen erheblichen Werbeeffekt, aber auch selbstverpflichtenden Charakter. Der DHV wird Rufinhaber im Rahmen seiner Berufungsberatung über Verfahrens- und Verhandlungspraxis der jeweiligen Hochschule unterrichten und kommunizieren, dass die Hochschule mit dem DHV-Gütesiegel "Faire und transparente Verhandlungen" ausgezeichnet worden ist.