
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Deutsche Hochschulverband finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge, die nach der dienstrechtlichen Stellung gestaffelt sind. Bei Beitritten im laufenden Jahr wird der jährliche Mitgliedsbeitrag nur anteilig berechnet. Die Mitgliedschaft kann bis zum 1. Dezember eines Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
Jährliche Mitgliedsbeiträge 2023
Der 72. DHV-Tag hat beschlossen, die Mitgliedsbeiträge ab dem 1. Januar 2023 nicht zu erhöhen. Es gelten weiterhin folgende jährliche Mitgliedsbeiträge:
- Univ.-Professor C4/W3 und C3/W2* oder entsprechend (z.B. habilitierte Fachhochschullehrer): 228 Euro
- Wissenschaftlicher Nachwuchs und alle anderen Hochschullehrer, Ausland: 132 Euro
- Emeriti, Pensionierte, Hochschullehrer im Ruhestand**: 123 Euro
* Hochschullehrer, die als C3- oder W2-Professor vor dem 1. Januar 2012 Mitglied geworden sind, entrichten - solange sich keine besoldungsrelevante Änderung ergibt - 146 Euro (Bestandsschutz).
** Nur für folgende Gruppen von Hochschullehrern in den neuen Bundesländern gelten Sonderregelungen:
- Emeriti / Hochschullehrer mit Zusatzversorgung: 97 Euro
- Bis 2001 verrentete Hochschullehrer: 76 Euro.
Zahlungsmodalitäten
Die jährliche SEPA-Lastschrift Ihres persönlichen DHV-Beitrags erfolgt zum 1.3. eines Jahres und kann ausschließlich über ein privates Konto erfolgen (nicht über ein Konto der Dienststelle). Es ergeht vorab keine gesonderte Rechnung.
Alle Mitglieder werden gebeten, beitragswirksame Änderungen der dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsstelle rechtzeitig mitzuteilen, da eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge satzungsgemäß ausgeschlossen ist, wenn die Überzahlung auf eine fehlende Anzeige zurückzuführen ist. Die Mitgliedsdaten umfassen erst seit einigen Jahren die Geburtsdaten. Zudem gibt es nach Maßgabe der individuellen Entscheidung beim Eintritt in den Ruhestand einen zeitlichen Spielraum von mehreren Jahren. Deshalb ist die Geschäftsstelle auf diese Mitteilung angewiesen.