Faire und transparente Berufungsverhandlungen an der Universität Münster

DHV-Gütesiegel zum elften Mal vergeben


Der Universität Münster ist als bundesweit elfter Hochschule das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) für faire und transparente Berufungsverhandlungen verliehen worden. Zuvor waren bereits die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München, die Universität Hannover und die Universität Hohenheim ausgezeichnet worden.

Die Universität Münster verfüge über ein klar strukturiertes, gut organisiertes und zügig durchgeführtes Berufungsverfahren, teilte der DHV mit. Das offene, wertschätzende und konstruktive Verhandlungsklima bei Gesprächen mit Rektorat und Fachbereichen werde generell gelobt. Positiv sei des Weiteren, dass sowohl für das „Vorsingen“ als auch für den Verhandlungstermin Reisekosten erstattet würden. Die „Ausstattungspakete“ der Universität Münster seien insbesondere für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler regelmäßig gut. Die Arbeitsfähigkeit der Neuberufenen werde ohne Verzug hergestellt. Daneben erleichtere die Universität ihren neuen Professorinnen und Professoren den Einstieg auf vielfältige Weise. Hierzu gehöre beispielsweise eine Willkommensveranstaltung mit dem Rektorat, die Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen bei einem gemeinsamen Abendessen biete. Hervorzuheben sei darüber hinaus vor allem ein gut aufgestellter Dual Career-Service und ein breites Unterstützungsangebot für Familien, das beispielsweise neben einem universitätseigenen Babysitter-Service die Vermittlung von Kindertagesplätzen und die Betreuung von Kindern bei Erkrankung umfasse.

Lediglich punktuell sieht der DHV noch Verbesserungsmöglichkeiten. Obwohl die Universität Münster eine gute Informationspolitik betreibe, könnten Bewerberinnen und Bewerber durch die Implementierung eines Berufungsverfahrensmonitors sowie Rufinhaberinnen und Rufinhaber durch einen „Verhandlungsleitfaden“ rund um den Verhandlungsprozess noch zielgerichteter unterrichtet werden. Die bisherige Praxis, Erstzuberufenden nur in Ausnahmefällen einen von Anfang an unbefristeten Berufungs-Leistungsbezug zu gewähren, hält der DHV für überprüfungsbedürftig. Es sei nicht zu erwarten, dass die Leistungsbereitschaft erstberufener Professorinnen und Professoren sinken würde, wenn der entsprechende Leistungsbezug von Beginn an unbefristet gewährt werden würde. Ebenso sollten Ausstattungszusagen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer durch die Definition einer nicht verlierbaren Grundausstattung ergänzt werden können. Empfehlenswert sei schließlich, den Anteil der Juniorprofessorinnen und -professoren mit Tenure Track, d.h. mit der Zusage, eine Lebenszeitprofessur nach einer erfolgreichen Evaluation zu erhalten, zu steigern.

„Um die besten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für sich zu gewinnen, ist eine umsichtige Berufungspolitik entscheidend. Das DHV-Gütesiegel unterstützt Universitäten in ihren Bestrebungen, Berufungsverhandlungen und -verfahren fortlaufend zu verbessern“, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen.

Wesentliche Grundlage des DHV-Gütesiegels ist ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen, den der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung wurde auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen gelegt. Stellungnahmen der begutachteten Hochschule flossen in die Bewertung ebenfalls ein. Hinzu kamen Interviews mit an die jeweilige Hochschule berufenen Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiare.
    
Weitere Informationen zum DHV-Gütesiegel gibt es unter: Link