Kempen: „Nicht mehr als eine Grundlage für weitere notwendige Diskussionen“

DHV nimmt zu den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegten Eckpunkten einer Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Stellung


Nach Ansicht des Deutschen Hochschulverbands (DHV) ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegte Eckpunktepapier zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eine solide Diskussionsgrundlage, die jedoch weiterer Erörterung bedarf. „Das Bestreben, die berechtigten Wünsche der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen nach mehr Planbarkeit und Sicherheit auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit in Einklang mit dem Interesse des Gesamtsystems Wissenschaft nach inhaltlicher Erneuerung durch personelle Wechsel zu bringen, ist in dem nun vorgelegten Kompromiss erkennbar“, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. „Bis die Eckpunkte des BMBF in einen Gesetzentwurf überführt werden, ist noch Zeit, inhaltliche Punkte weiter zu präzisieren. Zu prüfen sein wird dabei auch, inwieweit mit den vorgesehenen erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Tarifpartner auch nichtintendierte, kontraproduktive Auswirkungen verbunden sein werden. Mit einem regionalen regulativen Flickenteppich ist niemandem gedient.“
 
Besonders problematisch sei es, die Post-Doc-Phase gesetzlich auf höchstens drei Jahre zu befristen. „Der Weg zur Professur führt für viele Post-Docs über angestellte Beschäftigungsverhältnisse. In diesen Fällen die Qualifizierungsbefristung von sechs auf drei Jahre zu verkürzen, schadet wissenschaftlichen Karrieren nicht nur, sondern macht sie in vielen Fällen unmöglich“, so Kempen. Sollte die Höchstbefristungsdauer für Post-Docs nicht erhöht werden, sieht der DHV insoweit die Bundesländer in der Pflicht: Sie müssten für die Post-Docs deutlich mehr Juniorprofessuren im Beamtenverhältnis (Laufzeit zweimal drei Jahre) zur Verfügung stellen, um die unattraktiver gewordenen Stellen für Post-Docs im Angestelltenverhältnis zu kompensieren.