Licht und Schatten bei der WissZeitVG-Reform

DHV begrüßt Fortschritte, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf


Der Deutsche Hochschulverband (DHV) bewertet den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) mit einer Mischung aus Zustimmung und Kritik. Positiv sieht der DHV insbesondere die geplanten verbindlichen Mindestlaufzeiten für Erstverträge in der Prädoc- und Postdoc-Phase sowie die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten für studentische Hilfskräfte von sechs auf acht Jahre, ohne dass diese Zeiten auf die spätere Qualifizierung angerechnet werden. Doch diesen Fortschritten stehen gravierende Bedenken gegenüber, allen voran der vorgesehene Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung. „Was den Schutz der Beschäftigten stärken und den Zugang zu familienbedingten Verlängerungen erleichtern soll, könnte in der Praxis zu einem Bumerang werden“, so DHV-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch. „Müssen Projekte trotz Eltern- oder Ausfallzeiten fristgerecht abgeschlossen werden, sind häufig Vertretungslösungen erforderlich. Sind die Projektmittel zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft, müssten notwendige Vertragsverlängerungen aus den ohnehin angespannten Grundhaushalten der Hochschulen gestemmt werden.“

Gleichzeitig warnt der DHV vor möglichen Kollateralschäden für den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Gerade bei kurzlaufenden, industrienahen Forschungsprojekten könnte die Personalgewinnung erschwert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Drittmittelbefristung erst nach der vollständigen Ausschöpfung der Qualifizierungsbefristung gegeben seien. Die Kombination aus dem Vorrang für Qualifizierungsbefristungen und Mindestvertragslaufzeiten könne darüber hinaus dazu führen, dass kürzer laufende Forschungskooperationen unterblieben, weil bei fehlenden Haushaltsstellen Anschlussfinanzierungen nicht gesichert werden könnten. Auch mit Blick auf die wissenschaftlichen Karrierewege sieht der Verband erheblichen Nachbesserungsbedarf, da die geplante Abschaffung der Restzeitübertragung von der Prädoc- in die Postdoc-Phase jene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler benachteilige, die ihre Promotion besonders zügig abschließen. 

Zudem versäumt es der Entwurf nach Ansicht des DHV, für die dringend notwendige Rechtssicherheit zu sorgen. Zentrale Fragen – wie die präzise Definition von Beginn und Ende einer Promotion oder die Anrechnung von Zeiten einer Professurvertretung – blieben weiterhin ungeklärt. In der Gesamtschau greift die geplante Reform nach Einschätzung von Koch zu kurz. „Sie korrigiert zwar punktuelle Problemlagen, bietet aber keine tragfähige Antwort auf die strukturellen Herausforderungen des deutschen Wissenschaftssystems. Um einen echten Kulturwandel und verlässliche Karriereperspektiven zu erreichen, stehen Bund und Länder weiterhin in der Pflicht, gemeinsam die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für zusätzliche Dauerstellen neben der Professur zu schaffen. Ohne Folgeanstrengungen wird der dringend erforderlichen Kulturwandel im deutschen Wissenschaftssystem nicht gelingen können.“