Der Deutsche Hochschulverband (DHV) unterstützt den Qualifikationsweg der Juniorprofessur mit Tenure Track als einen von mehreren Qualifikationswegen zur Universitätsprofessur. Er sieht aber in der Praxis viel Unsicherheit bei der Anwendung dieses Instruments der akademischen Personalplanung. Deshalb hat der DHV in einem Positionspapier nun Leitlinien zur Gestaltung von Tenure-Track-Verfahren formuliert.
Schon bei der Ausschreibung, aber auch im Berufungsverfahren, im späteren Arbeitsvertrag oder in der schriftlichen Berufungszusage müsse deutlich gemacht werden, ob es sich um einen „echten“ oder „unechten“ Tenure Track handle. Während ein „unechter“ Tenure Track lediglich die Chance auf eine unbefristete Professur eröffne, sei der „echte“ Tenure Track, wie ihn z.B. das aktuelle Bund-Länder-Programm für den wissenschaftlichen Nachwuchs aus-nahmslos vorsieht, durch die rechtsverbindliche Zusage gekennzeichnet, im Falle einer positi-ven Evaluation eine unbefristete Professur zu erhalten. Der „echte“ Tenure Track könne somit nicht durch Umstrukturierungen innerhalb der Fakultät, wegfallende Personalmittel oder andere Unwägbarkeiten seiner Grundlage beraubt werden.
Vor allem beim „echten“ Tenure-Track-Verfahren sei auf Grund der Tragweite der Entscheidungen höchste Aufmerksamkeit von Fakultät und Berufungskommission erforderlich, betont der DHV. Hier komme die Auswahlentscheidung de facto einer vorweggenommenen Beru-fung auf eine Lebenszeitprofessur gleich.
Berufungsverfahren und Evaluation von Tenure-Track-Professuren bedürfen nach Ansicht des DHV einer gesetzlichen Grundlage. Die Universitäten sollten auf Grund dieser Ermächti-gung per Satzung selbst klären, ob eine Zwischenevaluation – dann aber erst wie in Baden-Württemberg nach vier Jahren - notwendig sei oder ob hierauf zugunsten eines auf Fakultätsebene zu organisierenden Feedback-Prozesses verzichtet werden könne. Im Falle einer Zwischenevaluation müsse deren Zeitpunkt exakt festgelegt werden. Regelungsbedürftig sei zudem, nach welchen Kriterien die Leistung einer Tenure-Track-Professur in Forschung und Lehre sowie ggfs. Krankenversorgung bemessen wird und wer in die Kommissionen zur Zwischen- und Endevaluation berufbar sei. Auch der zeitliche Verfahrensablauf müsse eindeutig festgelegt werden. Beispielsweise müsse gewährleistet sein, dass das Evaluations-verfahren sechs Monate vor Ablauf des Dienstverhältnisses abgeschlossen sei. Zumindest bei einem „echten“ Tenure Track soll nach Auffassung des DHV bei nicht positiver Endevaluati-on eine einjährige Anschlussbeschäftigung für eine berufliche Neuorientierung vorgesehen werden.
Das Positionspapier finden Sie unter: