Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat heute Leitlinien zur Gestaltung von Tenure-Track-Verfahren veröffentlicht. Ziel ist es, die Karrierewege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase in Deutschland planbarer, gerechter und attraktiver zu gestalten. Die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der alltäglichen Beratungspraxis immer wieder Erfahrungen mit unterschiedlichen Landesregelungen und viel Unsicherheit bei der Anwendung der Tenure-Track-Regelungen macht, drängt auf mehr Harmonisierung.
„Gleiche und faire Bedingungen schaffen mehr Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie erleichtern die Mobilität zwischen den Bundesländern und erhöhen zugleich die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland. Wer Exzellenz will, muss Verlässlichkeit bieten,“ sagte der Präsident des DHV, Professor Dr. Dr. h.c. Lambert Koch. Es brauche transparente und einheitliche Bedingungen, die lukrative Karriereperspektiven eröffneten – in allen Ländern und an allen Hochschulen.
Der DHV spricht sich unter anderem für folgende Reformen aus:
- Fortlaufende Dienstzeit: Für die Bewährungsphase vor der Verstetigung auf eine Lebenszeitstelle regt der DHV an, einer fortlaufenden Dienstzeit von sechs Jahren gegenüber einer sehr häufig praktizierten Staffelung von etwa 3 + 3 Jahren den Vorzug zu geben.
- Verzicht auf unnötige Zwischenevaluationen: Eine Zwischenevaluation sei entbehrlich, sofern sichergestellt sei, dass es zu den Leistungen ein kontinuierliches Feedback gebe. Gesetzlichen Regelungsbedarf erkennt der DHV insbesondere bei den Evaluationskriterien.
- Verbindliche Evaluationskriterien: Bereits im Berufungskontext, spätestens aber zum Zeitpunkt der Rufannahme müsse festgelegt sein, welche Leistungen zur Verstetigung auf eine Lebenszeitstelle erwartet werden und unter welchen Umständen – z. B. durch längeren krankheitsbedingten Ausfall – eine Anpassung der Kriterien erfolgen könne.
- Planungssicherheit: Evaluationsverfahren müssen rechtzeitig vor Ablauf des Dienstverhältnisses abgeschlossen sein. Die im Sächsischen Hochschulgesetz verankerte Regelung, dass die Entscheidung über die Berufung auf die unbefristete Professur bei einer auf sechs Jahre befristeten Stelle „spätestens nach fünf Jahren getroffen“ werden müsse, hält der DHV dabei für angemessen.
- Ausnahmeregelungen: Wichtig seien auch explizite gesetzliche Regelungen, nach denen im Falle eines gegenseitigen Bleibeinteresses bei einem externen Ruf von Evaluationsverfahren abgesehen werden könne und Hochschulen per Satzungsrecht bei besonderen Leistungen eine vorzeitige Evaluation initiieren könnten.
- Familienfreundliche Verlängerungen: Bei Kinderbetreuung sollte die Tenure-Phase flächendeckend erweitert werden – auf mindestens zwei Jahre pro Kind.
- Anschlussmöglichkeiten: In allen Bundesländern müsse auch bei nicht positiver Endevaluation eine mindestens einjährige Anschlussbeschäftigung für eine berufliche Neuorientierung vorgesehen werden.
Zugleich plädiert der Verband für länderübergreifende Angleichungen. So sollten auch Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in allen Bundesländern explizit die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ führen, Forschungssemester beantragen und von Leistungsbezügen in der W-Besoldung profitieren.
Das vollständige Positionspapier ist abrufbar unter: Tenure Track 2025 - Leitlinien