Dem Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt und dem Universitätsklinikum Frankfurt ist bundesweit als erstem medizinischen Standort das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) für faire und transparente Berufungsverfahren in der Hochschulmedizin zugesprochen worden.
Sowohl bei den „harten“ wie „weichen“ Faktoren wüssten der Fachbereich Medizin und das Universitätsklinikum zu punkten. Insbesondere die Ernennung von Bewerberinnen und Bewerbern zu beamteten Universitätsprofessorinnen und –professoren wird vom DHV positiv bewertet, weil dadurch die grundgesetzlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre umfassend abgesichert werde. Die Berufungsverfahren seien gut organisiert und würden unter Federführung der Klinik- und Fachbereichsleitung umsichtig geführt. Die Verhandlungen mit den Rufinhaberinnen und Rufinhabern verliefen wertschätzend. Die positive Atmosphäre mit der Fachbereichs- und Klinikleitung werde auch von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als überdurchschnittlich gut wahrgenommen. Die Integration neuer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in den ersten hundert Tagen verlaufe nach Einschätzung des DHV ebenfalls vorbildlich. Neben umfänglichen Beratungs- und Coachingangeboten gebe es z.B. auch bei der Kinderbetreuung und der Stellensuche für Dual Career-Paare engagierte Unterstützung.
Der DHV sieht noch Nachbesserungsbedarf und Entwicklungspotential. Mit der Implementierung eines Berufungsverfahrensmonitors könne es Bewerberinnen und Bewerbern um eine Professur noch mehr erleichtert werden, sich jederzeit über den Stand ihres Verfahrens zu informieren. Als weitere Maßnahme zur Steigerung der Transparenz empfiehlt der DHV auch die Erstellung eines Berufungsverhandlungs-Leitfadens. Vertragsrechtlich regt der DHV ferner an, die festen Vergütungsbestandteile in den klinischen Verträgen zumindest an tarifliche Entwicklungen anzupassen. Ebenso sollten künftig Personalentscheidungen im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur im Benehmen, sondern im Einvernehmen mit den Professorinnen und Professoren getroffen werden.
„Wer fair, transparent und wertschätzend Berufungsverhandlungen führt, wird die besten Köpfe gewinnen und von potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern als guter und attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Im verschärften Wettbewerb um die besten Köpfe in der Medizin ist dies ein wichtiger Pluspunkt“, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. „Das Audit zum Gütesiegel unterstützt deshalb medizinische Fakultäten und Universitätsklinika dabei, hohe Standards in der Berufungskultur zu halten und auszubauen.“
Basis des DHV-Gütesiegels ist ein gewichteter Fragebogen mit 71 Fragen, den der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der Schwerpunkt in der Bewertung liegt auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Auch Stellungnahmen der begutachteten Hochschulen fließen in die Bewertung ein. Hinzu kommen Interviews mit an die jeweilige Hochschule berufenen Professorinnen und Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiare. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland.
Der DHV vergibt seit 2013 ein Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverfahren. Träger dieses Gütesiegels sind bislang die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München, die Universität Hannover, die Universität Hohenheim, die Universität Münster, die TU München, die Universität Bayreuth, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Universität Wuppertal.
Weitere Informationen zum DHV-Gütesiegel gibt es unter:
Gütesiegel für Berufungsverfahren
Gütesiegel in der Hochschulmedizin