Sie sind Hochschullehrerin oder Hochschullehrer an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder befinden sich in der universitären Karrierephase ab der Promotion und haben Service- und Beratungsbedarf in Zusammenhang mit Hochschule und Wissenschaft? Wer die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft derzeit nicht erfüllt, kann anstatt der Mitgliedschaft einen Dienstleistungsvertrag mit dem DHV abschließen. Dieser Vertrag ist servicetechnisch einer vollen Mitgliedschaft gleichgestellt, d.h. er enthält die Serviceleistungen einer Mitgliedschaft zu einem sehr günstigen Preis.
Sie haben die Möglichkeit, den Dienstleistungsvertrag online mit dem untenstehenden Webformular durch Betätigung des "Absenden"-Buttons an uns zu übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten verschlüsselt (SSL) übertragen werden.
Sollten Sie eine Versendung per Post oder E-Mail bevorzugen, nutzen Sie bitte den deutschen oder englischen Antrag im PDF-Format.
Konditionen
Zwischen dem Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18-20, 53173 Bonn
und der Dienstleistungsnehmerin/dem Dienstleistungsnehmer wird vereinbart:
1. Leistungsbeschreibung des DHV:
- Regelmäßige fachspezifische Benachrichtigung über Stellenausschreibungen im Hochschulbereich durch unseren Ausschreibungsdienst per E-Mail
- Individuelle Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Karriere bzw. Beschäftigung an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung ab dem Zeitpunkt der Promotion
- Zwölfmal im Jahr die Zeitschrift "Forschung & Lehre" mit aktuellen Beiträgen und Berichten aus dem Hochschulbereich per Post oder per E-Paper
- Pressemeldungen des DHV per E-Mail
- Vergünstigte DHV-Seminarangebote zur Karriereplanung und zu sonstigen beruflich aktuellen Themen
- DHV-Newsletter per E-Mail
- Angebote diverser Versicherungen zu günstigen Konditionen.
2. Der Abschluss des Dienstleistungsvertrags ist ab dem Zeitpunkt der Promotion möglich. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer zahlt hierfür eine Jahresgebühr von 110 Euro incl. Umsatzsteuer (im Jahr des Vertragsabschlusses monatsgenau anteilig). Die Gebühr ist per Einzugsermächtigung zu entrichten.
3. Die Vereinbarung soll ab dem von der Dienstleistungsnehmerin/dem Dienstleistungsnehmer benannten Datum gelten und kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
4. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, dem DHV anzuzeigen, wenn sie/er den Habilitandenstatus erreicht, sich habilitiert hat oder zur Professorin/zum Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule ernannt worden ist. In diesem Fall erlischt die Vereinbarung. An ihre Stelle tritt die Mitgliedschaft im DHV, die hiermit für die Zeit nach der satzungsgemäßen Erfüllung der Bedingungen für einen Beitritt beantragt wird. Die Mitgliedschaft kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
5. Gerichtsstand ist Bonn.
6. Die Datenschutzerklärung des DHV wird zur Kenntnis genommen.
Die mit Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Dienstleistungsvertrag
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Hinweis zum Drucken Ihrer Daten
Nach dem Absenden können Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten über die Druckfunktion am Seitenende ausdrucken.
Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung
Hiermit erfolgt der Hinweis des Links zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/