
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft derzeit nicht oder noch nicht, haben aber trotzdem Service- und Beratungsbedarf in Zusammenhang mit Hochschule und Wissenschaft? In diesem Fall können Sie alternativ zur Mitgliedschaft einen Dienstleistungsvertrag abschließen.
Sie haben die Möglichkeit, den Dienstleistungsvertrag online mit dem untenstehenden Webformular durch Betätigung des "Absenden"-Buttons an uns zu übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten verschlüsselt (SSL) übertragen werden.
Sollten Sie eine Versendung per Post, Fax oder E-mail-Scan bevorzugen, nutzen Sie bitte den deutschen oder englischen Antrag im PDF-Format.
Konditionen
Zwischen dem Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18-20, 53173 Bonn
und der Dienstleistungsnehmerin/dem Dienstleistungsnehmer wird vereinbart:
1. Der Deutsche Hochschulverband verpflichtet sich, folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Regelmäßig fachspezifische Benachrichtigung über Stellenausschreibungen im Hochschulbereich durch unseren "Ausschreibungsdienst".
Individuelle Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Karriere und Beschäftigung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
Zwölfmal im Jahr die Zeitschrift "Forschung & Lehre" mit aktuellen Beiträgen und Berichten aus dem Hochschulbereich.
Seminarangebote zur Karriereplanung und zu sonstigen beruflich aktuellen Themen.
Persönliche Beratung in Fragen des Urheber- und Verlagsrechts durch die Sachverständigen des Deutschen Hochschulverbandes.
Angebote diverser Versicherungen zu günstigen Konditionen.
2. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer zahlt hierfür eine Jahresgebühr von 110 Euro incl. Mehrwertsteuer (im Jahr des Vertragsabschlusses monatsgenau anteilig). Die Gebühr ist per Einzugsermächtigung zu entrichten.
3. Die Vereinbarung tritt nach Eingang beim Deutschen Hochschulverband in Kraft und kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
4. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, dem Deutschen Hochschulverband anzuzeigen, wenn sie/er den Habilitandenstatus erreicht, sich habilitiert hat oder zur Professorin/zum Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule berufen worden ist. In diesem Falle erlischt die Vereinbarung. An ihre Stelle tritt die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband, die hiermit für die Zeit nach der satzungsgemäßen Erfüllung der Bedingungen für einen Beitritt beantragt wird. Die Mitgliedschaft kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende (31. Dezember) gekündigt werden.
5. Gerichtsstand ist Bonn.
Die mit Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Hinweis zum Drucken Ihrer Daten
Nach dem Absenden können Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten über die Druckfunktion am Seitenende ausdrucken.
Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung
Hiermit erfolgt der Hinweis des Links zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/