Dienstleistungsvertrag

Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft derzeit nicht, befinden sich aber schon in der Karrierephase ab der Promotion und haben Service- und Beratungsbedarf in Zusammenhang mit Hochschule und Wissenschaft? In diesem Fall können Sie statt der Mitgliedschaft einen Dienstleistungsvertrag abschließen.


Sie haben die Möglichkeit, den Dienstleistungsvertrag online mit dem untenstehenden Webformular durch Betätigung des "Absenden"-Buttons an uns zu übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten verschlüsselt (SSL) übertragen werden.

Sollten Sie eine Versendung per Post, Fax oder E-mail-Scan bevorzugen, nutzen Sie bitte den deutschen oder englischen Antrag im PDF-Format.


Konditionen

Konditionen

Zwischen dem Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18-20, 53173 Bonn
und der Dienstleistungsnehmerin/dem Dienstleistungsnehmer wird vereinbart:

1. Leistungsbeschreibung des DHV:

  • Regelmäßige fachspezifische Benachrichtigung über Stellenausschreibungen im Hochschulbereich durch unseren Ausschreibungsdienst per E-Mail
  • Individuelle Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Karriere bzw. Beschäftigung  an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung ab dem Zeitpunkt der Promotion
  • Zwölfmal im Jahr die Zeitschrift "Forschung & Lehre" mit aktuellen Beiträgen und Berichten aus dem Hochschulbereich per Post oder per E-Paper
  • Pressemeldungen des DHV per E-Mail
  • Vergünstigte DHV-Seminarangebote zur Karriereplanung und zu sonstigen beruflich aktuellen Themen
  • DHV-Newsletter per E-Mail
  • Angebote diverser Versicherungen zu günstigen Konditionen.

2. Der Abschluss des Dienstleistungsvertrags ist ab dem Zeitpunkt der Promotion möglich. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer zahlt hierfür eine Jahresgebühr von 110 Euro incl. Umsatzsteuer (im Jahr des Vertragsabschlusses monatsgenau anteilig). Die Gebühr ist per Einzugsermächtigung zu entrichten.

3. Die Vereinbarung soll ab dem von der Dienstleistungsnehmerin/dem Dienstleistungsnehmer benannten Datum gelten und kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.

4. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, dem DHV anzuzeigen, wenn sie/er den Habilitandenstatus erreicht, sich habilitiert hat oder zur Professorin/zum Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule ernannt worden ist. In diesem Fall erlischt die Vereinbarung. An ihre Stelle tritt die Mitgliedschaft im DHV, die hiermit für die Zeit  nach der satzungsgemäßen Erfüllung der Bedingungen für einen Beitritt beantragt wird. Die Mitgliedschaft kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.

5. Gerichtsstand ist Bonn.

6. Die Datenschutzerklärung des DHV wird zur Kenntnis genommen.


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Dienstleistungsvertrag

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Für postalische Unterlagen und E-Mail-Benachrichtigungen

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Service Stellenausschreibungen

Bitte senden Sie mir Stellenausschreibungen aus folgenden Fachgebieten:

Bankverbindung

Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge für die SEPA-Lastschrift (bei Euro-Zahlungsmittel)

oder (nur bei Nicht-Euroland oder außereuropäischem Ausland) Kreditkartendaten

Hinweis zum SEPA-Verfahren: SEPA-Lastschriftmandat.pdf

Ihre Mitteilung an den DHV

Vertragsbedingungen akzeptieren/Datenschutzerklärung

Die Dienstleistungsvertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.


Hinweis zum Drucken Ihrer Daten

Nach dem Absenden können Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten über die Druckfunktion am Seitenende ausdrucken.

Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung

Hiermit erfolgt der Hinweis des Links zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/