Resolution zum Sparkonzept der Staatsregierung an den Hochschulen im Freistaat Sachsen/ September 2000
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - nimmt Stellung zu den Sparplänen der Staatsregierung, die Anzahl der Beschäftigten an den sächsischen Hochschulen bis 2008 um 1015 Stellen (davon 415 bis 2003) zu kürzen, weitere 400 durch gebührenpflichtige Weiterbildungsangebote zu finanzieren und schließlich 300 Stellen für die Schaffung eines Innovationspools umzuwidmen.
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - ist überzeugt, dass die von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen, sollten sie so umgesetzt werden, zu einer nachhaltigen Schwächung des Hochschul- und des Wissenschaftsstandorts Sachsen führen werden.
Die sächsischen Universitäten sind im wesentlichen voll ausgelastet (steigende Anzahl von NC-Studiengängen). Die Verringerung der Personalstellen um 1015 bedeutet aber einen Personalabbau von mehr als zehn Prozent.
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - ist enttäuscht, dass der Beschluss der Staatsregierung vor Abschluss der Arbeit der vom Ministerpräsidenten eigens eingesetzten Sächsischen Hochschulentwicklungskommission gefasst wurde.
Dem Beschluss der Staatsregierung liegt nur ein finanzielles, nicht aber ein strukturelles Konzept für die Entwicklung der sächsischen Hochschulen zugrunde. Die Absicht, die erste Einsparungsrate von 415 Stellen bis 2003 ohne Konzept für den gesamten Einsparungszeitraum (bis 2008) umsetzen zu wollen, bestätigt diese Feststellung.
Die geplanten Maßnahmen stellen ohne ein den gesamten Freistaat umfassendes politisches Konzept über Bildungsangebot und Forschungskapazität einen einschneidenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit der Hochschulen dar, die ihre Attraktivität weiter mindern wird und in Zukunft (nach 2008) wohlfeilen Grund und Anlass zu weiteren Kürzungen geben dürfte.
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - kann den Zwang zu Sparmaßnahmen durchaus nachvollziehen. Da eine Kürzung des vorgesehenen Ausmaßes aber nicht einfach durch weitere personelle Einsparungen in den bestehenden Studiengängen vorgenommen werden kann, ohne alle Studiengänge gravierend zu schwächen, unterbreitet er folgende Vorschläge:
Notwendige Stelleneinsparungen müssen in ein strukturelles Gesamtkonzept eingebettet werden. Der Sächsische Landtag beschließt, welche Studienrichtungen in welcher Zahl an den sächsischen Hochschulen angeboten werden sollen.
Dieser Beschluss erfolgt unter Einbeziehung des Abschlussberichts der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission und legt auch die Anzahl der vorzuhaltenden Studienplätze fest.
Die Landeshochschulkonferenz Sachsen erarbeitet auf dieser Grundlage ein Konzept zur lokalen Verteilung der Studiengänge auf die vier Universitätsstandorte. Die Studiengänge (Fakultäten) werden dann mit den erforderlichen Stellen ausgestattet, um ihre Konkurrenzfähigkeit zu sichern.
Das - gegebenenfalls nach den Ergebnissen der Verhandlungen zum Solidarpakt II modifizierte - Sparkonzept der Landesregierung wird in einem Zug bis 2008 - und nicht in zwei separaten Tranchen - umgesetzt. Über den Zeitplan wird zwischen der Staatsregierung und der Landeshochschulkonferenz eine Einigung erzielt.
Für die 400 Stellen, welche die Hochschulen durch Weiterbildungsangebote selbst finanzieren sollen, muss aus arbeitsrechtlichen Gründen durch den Freistaat eine Ausfallgarantie übernommen werden.
Die Auslastung der Fachhochschulen ist zu überprüfen, sie sind in ein Sparkonzept miteinzubeziehen.
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - erbittet ein Gespräch mit der Sächsischen Staatsregierung, um seine Vorstellungen detailliert darzulegen.
Leipzig, im September 2000