Zur Altersversorgung der Hochschullehrer in den neuen Ländern

Resolution des 47. Hochschulverbandstages 1997

Die Erneuerung der Hochschulen in den neuen Bundesländern ist ein erfolgreiches Kapitel der deutschen Einheit. Relativiert wird sie durch die Tatsache, daß die Professoren aus den neuen Bundesländern auch nach eingehender persönlicher und fachlicher Evaluierung in Status, Besoldung und Altersbezügen ihren aus den alten Ländern berufenen Kollegen nicht gleichgestellt sind.

Diese Ungleichbehandlung wirkt sich besonders nachteilig auf die Altersbezüge aus, die infolge der Systementscheidung im Rentenüberleitungsgesetz nur etwa ein Drittel derjenigen betragen, die westdeutschen Kollegen bei einer vergleichbaren Lebensarbeitsleistung zustehen. Die Betroffenen können deshalb, wenn sie in den Ruhestand gehen, ihren bisherigen Lebensstandard auch nicht annähernd halten. Darüber hinaus können sie aus materiellen Gründen nicht mehr am wissenschaftlichen Leben teilnehmen.

Der Deutsche Hochschulverband stellt dazu fest: Dieser Zustand ist nicht nur eine unter keinen Umständen hinnehmbare Ungerechtigkeit; er ist auch dazu geeignet, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu schwächen und die Bemühungen um die innere Einheit unseres Landes in Zweifel zu ziehen. Wer die deutsche Einheit wirklich vollenden will, der muß sie auch an unseren Hochschulen schaffen! Dies aber ist ohne Angleichung der Altersbezüge von Hochschullehrern mit unterschiedlichem Geburtsort nicht möglich.

Für Hochschullehrer aus den neuen Bundesländern wird eine Altersversorgung (äquiva lente Altersversorgung) berechnet, die derjenigen ihrer westdeutschen Kollegen mit vergleichbarer Lebensarbeitsleistung entspricht.

Die Altersbezüge der Hochschullehrer aus den neuen Bundesländern werden auf zwei Drittel ihrer äquivalenten Altersversorgung erhöht tatsächliche Altersversorgung).

Die tatsächliche Altersversorgung wird jährlich um drei Prozent der äquivalenten Altersversorgung angehoben, bis sie der äquivalenten Altersversorgung entspricht.

Bund und Länder bilden zur Finanzierung dieser Maßnahme bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder einen gemeinsamen Fonds.

Eine solche Regelung stellt zwar gegenwärtig noch keine volle Gerechtigkeit her. Sie bewirkt jedoch eine sofortige und spürbare Verbesserung und gibt einen realistischen Zeitrahmen für eine vollständige Angleichung vor: Zwanzig Jahre nach der Wende wird die deutsche Teilung an unseren Hochschulen auch in der Altersversorgung überwunden sein.

Der Deutsche Hochschulverband geht davon aus, daß diese Regelung auch für andere Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst eine akzeptable Lösung darstellen kann. Kriterien der Vergleichbarkeit von Tätigkeiten in der früheren DDR und im öffentlichen Dienst der alten Bundesrepublik sind vorhanden. Knappe Kassen können kein Argument sein, wenn es darum geht, schrittweise und maßvoll Gerechtigkeit herzustellen und die innere Einheit unseres Landes zu vollenden.

Der Deutsche Hochschulverband fordert die Politiker aller demokratischen Parteien in Bund und Ländern auf, seinen Vorschlag aufzugreifen und nicht auf eine biologische Lösung des Problems zu warten. Die Hochschullehrer unseres Landes wollen endlich Taten sehen!