Zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland

Resolution des 49. Hochschulverbandstages 1999

1. Wissenschaft, Kunst und Kultur leben aus und von der Vielfalt. Globalisierung kann für Wissenschaft, Kunst und Kultur nicht Vereinheitlichung bedeuten.

2. Die traditionellen deutschen Studienabschlüsse haben sich national und international bewährt. Das deutsche Ingenieurdiplom ist weltweit anerkannt.

3. Bachelor- und Mastergrade können geeignet sein, die Vergleichbarkeit mit ausländischen Studienangeboten zu verbessern und einen Wechsel zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen zu erleichtern. Bachelor- und Masterstudiengänge können darüber hinaus ein Angebot für solche Studierende sein, die mit einem Bachelor-Grad zunächst in die berufliche Praxis gehen und sich ggf. später an einer Universität gezielt weiter qualifizieren wollen.

4. Den Fakultäten und Fächern sollte freigestellt werden, ob und inwieweit sie - substituierend oder alternativ zu den bisherigen Studiengängen - Bachelor- und Masterstudiengänge einrichten wollen. Es wird eine Frage des Marktes sein, ob diese Abschlüsse Anerkennung finden werden.

5. Die Behauptung, ein in einem dreijährigen Studium erworbener Bachelor-Titel sei ein berufsqualifizierender Abschluß, wird vom Gesetzgeber solange selbst widerlegt, wie er den Zugang zum öffentlichen Dienst für den Bachelor nicht öffnet. Das gleiche gilt für die privaten Arbeitgeber, die bislang noch nicht zu erkennen gegeben haben, ob und in welchem Verhältnis zu Absolventen mit den traditionellen Studienabschlüssen sie Bachelor-Absolventen mit dreijährigem Universitätsstudium einstellen wollen und werden.

6 . Die von der Politik geplante flächendeckende Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen verstößt gegen den Erprobungscharakter, den § 19 des Hochschulrahmengesetzes vorschreibt. Es ist nicht zu verantworten, die bewährten deutschen akademischen Abschlüsse und Grade durch den Bachelor und Master ersetzen zu wollen, ehe nicht der Nachweis erbracht wird, daß die neuen Studiengänge den herkömmlichen Studiengängen überlegen sind.

7. Die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen an Universitäten muß der universitären Ausbildung durch Wissenschaft gerecht werden. Der Unterschied zu einem Fachhochschulstudium muß dabei jederzeit aus den Studieninhalten erkennbar bleiben.

8. Die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen darf nicht dazu führen, die Unterschiede zwischen dem Studium an einer Fachhochschule und dem Universitätsstudium zu verwischen. Deshalb müssen die Abschlüsse Bachelor und Master an der Fachhochschule den Klammerzusatz (FH) tragen.

Bonn, 17. März 1999