Zur Neuordnung des Akkreditierungswesens

Resolution des 59. DHV-Tages

Zur Neuordnung des Akkreditierungswesens

1. Der DHV hat bereits mehrfach eine tief greifende und umfassende Reform des seit 2001 in Deutschland etablierten Akkreditierungswesens angemahnt (vgl. Resolution der DHV-Tage vom 21.3.2006 und 20.3.2007). Die Akkreditierung in Deutschland ist nach Auffassung des DHV teuer, bürokratisch, langsam, inkompetent, rechtlich zweifelhaft und autonomiefeindlich. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen sog. Reakkreditierung perpetuiert dieses hypertrophe System auf unabsehbare Zeit.

2. Die bisherigen Bestrebungen des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz, die sog. Programmakkreditierung durch eine sog. Systemakkreditierung zu ersetzen, sind nach Auffassung des DHV keine Remedur, sondern nur eine Verlängerung und Variation desselben Leidens.

3. Der DHV will eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Akkreditierungswesens in Deutschland mit folgenden Eckpunkten:

 a) Die Universitäten sind selbst in der Lage, Studieninhalte und –programme festzulegen. In einem wettbewerblichen System bedürfen sie dafür keiner halbstaatlichen Kontrolle und Lizenzierung. Deshalb ist eine obligatorische Programmakkreditierung ersatzlos abzuschaffen.

 b) Kraft Landesgesetzes werden alle Hochschulen verpflichtet, binnen zwei Jahren ein Qualitätsmanagementsystem zu errichten. In der Gestaltung und Aus-formung dieses Systems sind die Hochschulen frei. Das System umfasst alle As-pekte der akademischen Lehre. Der DHV hat dazu einen konkreten Gesetzesvorschlag erarbeitet.

 c) Die zukünftige Aufgabe der Akkreditierungsagenturen ist nach Wegfall der Programmakkreditierung nicht mehr die Zertifizierung von Mindeststandards, sondern von Höchststandards. Ob Hochschulen auf dieser Basis eine Zertifizierung anstreben, bleibt ihnen überlassen. Darüber hinaus können die Akkreditierungsagenturen die Hochschulen bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen beraten.

 d) Unter den unter a) bis c) genannten Voraussetzungen führt der Akkredi-tierungsrat seine Koordinierungs- und Lizenzierungsrolle fort.

4. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland sind nicht länger bereit, den "Zirkus" Programmakkreditierung weiter zu erdulden. Deshalb wird der DHV seinen Forderungen nach einer grundlegenden Umgestaltung des Akkreditierungswesens in Deutschland notfalls dadurch Nachdruck verleihen, dass er seine 24.000 Mitglieder aufrufen wird, sich als Gutachter für Programmakkreditierungen zukünftig nicht mehr zur Verfügung zu stellen und auf die im Rahmen von Akkreditierungsverfahren gezahlten Honorare zu verzichten.

Düsseldorf, den 31. März 2009

 

Vorschlag für eine Gesetzesformulierung in einem Landeshochschulgesetz:

Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation

(1) Die Hochschulen verantworten die Qualität ihrer Studiengänge. Bei der Errichtung neu-er Studiengänge sichern sie die Qualität von Studienangeboten u.a. durch die Einbeziehung von auswärtigen Gutachtern und Vertretern der beruflichen Praxis.

(2) Der Studienbetrieb eines Studiengangs kann aufgenommen werden, wenn die entspre-chenden Prüfungsordnungen in Kraft ist. Die Hochschule kann auf Antrag einen Studiengang bei einer Akkreditierungsagentur akkreditieren lassen. Das Ministerium kann bei nicht universitären Hochschulen, im Einzelfall auch bei Universitäten und ihnen gleichgestellten Einrichtungen, die Aufnahme des Studienbetriebs in einem Studiengang von einer erfolgreichen Akkreditierung abhängig machen.

(3) Die Hochschulen haben innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein fachübergreifendes Qualitätssicherungssystem einzurichten, das alle Bereiche von Lehre und Studium umfasst. Das Qualitätssicherungssystem stellt sicher, dass Mindestqualitätsstandards nicht unterschritten werden. Im Übrigen dient es als Grundlage für die Qualitätsentwicklung in der Lehre. In der Gestaltung des Qualitätssicherungssystems sind die Hochschulen frei. Die Hochschulen berichten dem Ministerium im Abstand von zwei Jahren über Stand und Ergebnisse des Qualitätssicherungssystems.