W-Portal

Das DHV-Portal zur W-Besoldung

Mit dem In-Kraft-Treten der W-Besoldung obliegt es den Hochschullehrern und den Hochschulleitungen, individuelle Vereinbarungen über die Besoldung zu treffen. Da für den Bund, die Länder und die jeweilige Hochschule spezielle Regelungen gelten, möchte der Deutsche Hochschulverband mit dem W-Portal den Hochschullehrern einen schnellen Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften ermöglichen. Für Hinweise zur Aktualisierung und Vervollständigung des W-Portals ist der Deutsche Hochschulverband jederzeit dankbar. Auch Anregungen zur Verbesserung des Portals sind willkommen.

Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Vorschriften kann vom Deutschen Hochschulverband keine Garantie übernommen werden. Für Fehler redaktioneller und technischer Art der Eintragungen übernimmt der Deutsche Hochschulverband - auch wegen der raschen Veränderungen im Hochschulrecht, Besoldungsrecht und im Internet - keine Haftung. Insbesondere kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Im Anschluß an diese Übersicht finden Sie noch weitere Informationen des Deutschen Hochschulverbandes zur W-Besoldung.