Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat der Medizinischen Fakultät der Universität Münster und dem Universitätsklinikum Münster jetzt das Gütesiegel für „Faire und transparente Berufungsverhandlungen in der Hochschulmedizin“ verliehen. In den zwölf Jahren, die die Auszeichnung besteht, ist Münster der erste Standort in Nordrhein-Westfalen und damit aktuell – neben der Universitätsmedizin Mainz – einer von nur zwei Standorten in Deutschland, der das Siegel trägt.
Die Besetzung neuer oder neu ausgeschriebener Professuren fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Hochschulen. In der Medizin sind die Positionen aber meist in Personalunion mit Leitungsfunktionen bei den Uniklinika verbunden, zum Beispiel mit Instituts- oder Klinikleitungen. Die Verfahren laufen daher in enger Kooperation der beiden Einrichtungen. „Das Gütesiegel bestätigt unsere gemeinsamen Bemühungen um Fairness und Transparenz. Es zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, freut sich Prof. Frank Müller, Dekan der münsterschen Medizinischen Fakultät.
Die Auszeichnung wurde 2013 ins Leben gerufen; ihre Vergabe erfolgt auf Antrag und anhand eines umfassenden Bewertungssystems: Dieses besteht aus einem umfangreichen Fragebogen, zudem fließen Stellungnahmen der begutachteten Hochschulen, Interviews mit Professorinnen und Professoren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justiziare ein. „Für die Vergabe an Münster sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend“, erläutert Justiziar Prof. Dirk Böhmann. „Besonders in den Bereichen Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit konnte die Uni-Medizin überzeugen.“ So hob der DHV sowohl den respektvollen Umgang mit den Bewerberinnen und Bewerbern hervor als auch das wertschätzende und transparente Berufungsverfahren. Positiv gewertet wurden zudem, wie die Fakultät bei Vereinbarungen über die Ausstattung der ausgeschriebenen Professur (also Personal, Räume und Budget) vorgeht sowie die Einrichtung eines Berufungsverfahrensmonitors, der Empfehlungen zum Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern gibt.
Vorbildlich seien außerdem die Maßnahmen zur Integration Neuberufener und das positive Verhandlungsklima mit der Fakultäts- und Uniklinikumsleitung, so der DHV in seinem Gutachten. Diese gelobte Atmosphäre wird unter anderem dadurch geschaffen, dass die Berufungsverfahren nach Maßgabe einer festen Berufungsordnung durchgeführt werden und zentrale Ansprechpartner im Dekanat sowie in der Uniklinikumsleitung vorhanden sind. Auch werden bei Bedarf Gespräche über Dual-Career-Anliegen sowie Kindergartenplätze geführt. Das Siegel hat eine Laufzeit von drei Jahren, danach müssen sich die ausgezeichneten Institutionen erneut darum bemühen.
Foto: DHV-Justitiar Professor Dirk Böhmann (M.) reiste eigens nach Münster, um die Urkunde zum DHV-Gütesiegel persönlich an Dekan Professor Frank Ulrich Müller (l.) und Professor Alex W. Friedrich, Ärztlicher Direktor des UKM, zu übergeben (Foto: Uni MS/M. Ibrahim)