Für die Öffnung des Promotionsrechts für Fachhochschulen besteht kein Grund!

DHV-Landesverband NRW gegen "Promotionskolleg für angewandte Wissenschaften"


Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Hochschulverband (DHV) lehnt den Vorstoß der Regierungsfraktionen von CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag ab, das bestehende Graduierteninstitut für Angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW (GI NRW) in ein Promotionskolleg überzuführen, dessen Fachbereichen das Promotionsrecht verliehen werden kann. "Das ist ein falsches Signal und eine nicht notwendige Regelung, die keineswegs die Qualität der Promotionen sichert, sondern die bestehende hohe Qualität der Promotionen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft ohne Grund verwässert", erklärte der Vorsitzende des DHV im Landesverband Nordrhein-Westfalen, Professor Dr. Christian von Coelln. "Das Promotionsrecht muss Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und ihr gleichstehender Hochschulen bleiben."

Universitäten und Fachhochschulen hätten verschiedene, sich ergänzende Aufgaben. Fachhochschulen profilierten sich vor allem über anwendungsorientierte und praxisbezogene Ausbildung, Universitäten dagegen vornehmlich über Grundlagenforschung und Ausbildung durch Wissenschaft. "Die Öffnung des Promotionsrechts für Fachhochschulen führt zu einer Einebnung der verschiedenen Hochschularten, einer Verwischung ihrer unterschiedlichen Aufgaben in Ausbildung und Wissenschaft und damit zu einer Schwächung des deutschen Wissenschaftssystems insgesamt", betonte von Coelln.

Von Coelln wies darauf hin, dass Fachhochschulprofessorinnen und –professoren ein doppelt so hohes Lehrdeputat wie Universitätsprofessorinnen und -professoren besitzen und damit weniger Zeit zur Forschung haben. Bei der Einwerbung von Drittmitteln, die gemeinhin als Ausweis von Forschungsstärke gelten, wiesen sie knapp ein Achtel des durchschnittlichen Drittmittelaufkommens einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors auf (2016: 32.000 gegenüber 258.000 Euro). Ein Umfeld, in dem sich Forschung und Lehre durchdringen, könnten Fachhochschulen ebenfalls kaum bieten.

Selbstverständlich müsse, so von Coelln weiter, qualifizierten Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen die Promotion an Universitäten ermöglicht werden. Statt das Promotionsrecht auszudehnen, müsse deshalb die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten intensiviert werden, ohne ihre Profile weiter aufzuweichen. "Eine Notwendigkeit, das Promotionsrecht zu öffnen, gibt es nicht", hob von Coelln abschließend hervor. "Das bestehende kooperative Promotionsverfahren genügt den Anforderungen in der Praxis und ist ein gelungener Weg, Fachhochschulprofessorinnen und –professoren als Betreuerinnen und Betreuer bzw. Prüferinnen und Prüfer in Zusammenarbeit mit der Universität am Promotionsverfahren mitwirken zu lassen. Die geplante Neuregelung dürfte dazu führen, dass Universitäten weniger Interesse an einer Kooperation mit Fachhochschulen haben."