Kempen: "Besoldungsunterschiede von bis zu 690 Euro erfordern Erklärungen"

"Gender Pay Gap": DHV fordert regelmäßige Vergütungsberichte der Hochschulen


Spielt das Geschlecht bei der Bezahlung in der Wissenschaft eine Rolle? Die Erfahrungen des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), der zwei von drei Berufungen in Deutschland beratend und coachend begleitet, legen dies nahe. Auf Bitte des DHV hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2018 für die Professorenbesoldungsgruppen W1, W2 und W3 nach Geschlechtern getrennt den gewichteten Durchschnitt der monatlichen Bruttobesoldung ermittelt. Die tatsächlich bezogene Besoldung variierte zu Lasten der Professorinnen bei W3 um 690 Euro, bei W2 um 290 Euro und bei W1 um 130 Euro. "Die vorgefundenen Unterschiede bedürfen einer Erklärung" erklärte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen dazu. "Es ist möglich, dass sie auf eine ungleiche Geschlechterverteilung in und zwischen bestimmten Fächergruppen, auf einen unterschiedlich verteilten Familienzuschlag sowie auf unterschiedliche Verhandlungsstrategien beim Aushandeln von Leistungsbezügen oder auf andere Gründe zurückzuführen sind. Es ist aber auch denkbar, dass Wissenschaftlerinnen systematisch benachteiligt werden. Wir müssen dringend versuchen, das herauszufinden."

Um mehr Klarheit zu erlangen, regt der DHV an, dass Hochschulen alle drei Jahre einen Besoldungs- und Entlohnungsbericht vorlegen. Hierin sollen, getrennt nach Tarif- und Besoldungsbereich sowie nach den Gruppen "Professorinnen/Professoren", "wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" und "nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", geschlechtsspezifisch die Zahlungsaufwendungen aufgelistet werden. Überall dort, wo neben einer Grundvergütung auch Prämien, Leistungsbezüge, Zuschläge und Einmalzahlungen vorgesehen sind, sollten diese ebenfalls nach Maßgabe der Geschlechter gesondert ausgewiesen werden. Für die Professuren sei geschlechtsspezifisch für jede Fakultät das Gesamtbesoldungs- bzw. Bezahlungsvolumen, das tatsächlich bezogene Durchschnittsgehalt sowie getrennt voneinander die Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, die besonderen Leistungsbezüge, die Funktionsleistungsbezüge sowie die Forschungszulagen aufzuführen. Dabei sei auf eine Anonymisierung der Daten besonders zu achten, damit Rückschlüsse auf die tatsächliche gewährte Besoldung von einzelnen Personen ausgeschlossen werden können.

Bund und Ländern fordert der DHV auf, mehr empirische Forschungsprojekte zu ermöglichen, die sich z.B. in Form von statistischen Analysen oder Fallstudien mit Fragen einer geschlechterunterschiedlichen Vergütung in der Wissenschaft befassen.   
Zum Positionspapier des DHV mit Anlage