Ausschreibungsdienst

Zum Verfahren des Ausschreibungsdienstes:

1. Die Geschäftsstelle des Deutschen Hochschulverbandes wird über die überwiegende Mehrzahl vakanter Positionen unmittelbar von den Universitäten benachrichtigt. Auf diese Benachrichtigungen haben wir keinen Anspruch. Uns sind deshalb die Hände gebunden, wenn wir nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt werden.

2. Ausgeschrieben werden Professuren, die nach W3, W2, W1 besoldet werden. Berücksichtigt werden neben den Universitäten auch Kunst- und Musikhochschulen sowie vakante Professorenstellen in Österreich und in der Schweiz. 

Des Weiteren berücksichtigen wir auch FH-Ausschreibungen. Da bei Fachhochschulen allerdings keine Veröffentlichungspflicht besteht, können wir nicht (so wie bei den universitären Stellen) für Vollständigkeit garantieren.

3. Zur Vervollständigung unseres Ausschreibungsdienstes kontrollieren wir laufend die Printausgaben der Wochenzeitschrift "Die Zeit", die "Deutsche Universitätszeitung", "Forschung & Lehre" sowie eine Vielzahl weiterer Fachzeitschriften. Fachzeitschriften, in denen nur ganz gelegentlich eine Ausschreibung veröffentlicht wird, können wir nicht regelmäßig kontrollieren. Aus diesem Grunde können wir leider für eine absolute Vollständigkeit unseres Dienstes keine Gewähr übernehmen.

4. Leider ist es uns auch nicht möglich, jede Ausschreibung sofort zu verbreiten, wenn sie erfolgt ist oder wir davon durch Benachrichtigung oder Kontrolle der vorgenannten Zeitschriften erfahren haben. Vielmehr versenden wir unsere Benachrichtigungen spätestens 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungstermine, um Sie auf diese Weise von möglichst vielen Ausschreibungen eines Faches in einer Sendung zu benachrichtigen.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Teilnehmer des Ausschreibungsdienstes rechtzeitig im Besitz unserer Benachrichtigung sind, sodass noch ausreichend Zeit besteht, die Bewerbung abzusenden. Dabei setzen wir voraus, dass die Bewerbungsunterlagen bereits zusammengestellt sind und nur noch ein kurzes Anschreiben zu verfassen ist.

5. Ein kleiner Teil der Universitäten gibt keine exakten Bewerbungstermine an, sondern bemisst die Frist auf sechs Wochen nach öffentlicher Ausschreibung in einer Publikation. Auch diese Fristen werden von uns notiert, sodass die Bekanntgabe dieser Ausschreibungen nach dem oben geschilderten Verfahren erfolgt.

Abschließend dürfen wir Ihnen versichern, daß die Geschäftsstelle des Deutschen Hochschulverbandes jederzeit darum bemüht ist, Sie pünktlich und zuverlässig über die Sie interessierenden Ausschreibungen zu benachrichtigen. Sollten Sie dessen ungeachtet einmal unzufrieden mit unserem Ausschreibungsdienst sein, bitte ich Sie, sich an uns zu wenden. Herr Frison (ausschreibungen@hochschulverband.de) steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn sich einmal Fehler einschleichen sollten, bitten wir Sie aber auch zu bedenken, dass an unserem Ausschreibungsdienst über 30.000 Wissenschaftler teilnehmen und jährlich über eine halbe Million Aussendung unser Haus verlassen.