Ungeschriebene Regeln


Wie wichtig ist ein Netzwerk?

F&L 6/2007 (aktualisiert Februar 2021):
Ein gut funktionierendes Netzwerk ist heute mehr denn je ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere. In einem wettbewerblichen System setzen Institute, Fakultäten und Universitäten immer stärker auf Personen, die z.B. Garanten für sichtbare und profilbildende Forschungskooperationen sein können. Dabei ist der Netzwerkgedanke in den fachwissenschaftlichen Disziplinen unterschiedlich stark ausgeprägt. Internationale Kontakte, konkrete Kooperationsmöglichkeiten und bereits gesammelte Erfahrungen im Rahmen von Forschungskooperationen sind jedoch in den meisten Wissenschaftsdisziplinen entscheidende Faktoren dafür, auch im Falle einer Erstberufung der Universitätsleitung verdeutlichen zu können, dass die Universität durch die Gewinnung der "vernetzten" Wissenschaftler ihre Profilschärfe und ihre internationalen Kontakte ausbauen kann. Daneben sind Netzwerke auch in der konkreten Bewerbungsphase um eine Junior- oder Universitätsprofessur von Bedeutung. Die Anerkennung der eigenen wissenschaftlichen Leistung durch hochreputierte Institutionen und Personen im In- und Ausland kann nachhaltig eine Berufungskommission nachhaltig beeindrucken. Komplexe Forschungskooperationen sind darüber hinaus ein Anzeichen dafür, dass die Bewerberin oder der Bewerber auch das Forschungsmanagement beherrscht. Wird der Netzwerkgedanke im Rahmen von Verhandlungen um universitäre Stellen und insbesondere um Professuren bemüht, so ist es wichtig, sich als Bewerberin oder Bewerber einen Perspektivwechsel zu eigen zu machen: Inwiefern kann die Universität durch nationale und internationale Kontakte von der so zwischen Wissenschaftlern entstandenen Vertrauensbasis profitieren? Können hochreputierte Gastwissenschaftler für die zukünftige Heimatuniversität gewonnen werden? Bietet sich ein Austausch von Studierenden an? Kann die Universität sich mit einer institutionsübergreifenden Forschungskooperationen "schmücken"? Last but not least: Wissenschaftler, die am Anfang des Karrierepfades stehen, sollten sich aus diesen Gründen auch darüber informieren, ob ihre akademischen Väter und Mütter und ihre Mentoren über ein gutes Netzwerk verfügen.

Hubert Detmer


Wie entscheide ich mich richtig bei konkurrierenden Angeboten?

F&L 10/2007 (aktualisiert Februar 2021):
Immer häufiger sind - glücklicherweise - Rufinhaber und Rufinhaberinnen in der Lage, mehrere Angebote miteinander vergleichen zu können. In der Regel können innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mehrere offizielle Rufe auch parallel erteilt werden. Selten bieten Hochschulen, die sich offiziell gehindert sehen, einen Ruf offiziell zu erteilen, von sich aus sogenannte graue Verhandlungen an. Sei es wie es sei, es gilt sich zu entscheiden: Einerseits gibt es objektivierbare Faktoren dafür, welches der beiden Angebote attraktiver erscheint. Hierzu gehören verbindliche Ausstattungszusagen, die die konkreten Arbeitsbedingungen prägen, aber auch das Besoldungsangebot. Derartige Angebote können die Rufinhaber prima vista selbst einschätzen und in juristischer Hinsicht durch die Justitiare des Deutschen Hochschulverbandes überprüfen lassen. Andererseits gilt es, externe Faktoren zu berücksichtigen. Einige Fragestellungen: An welcher Universität fühle ich mich wohl? Passe ich besser in die Kollegenschaft und/oder fachliche Ausprägung der einen Universität oder der anderen? Bietet mir die Universität A im Vergleich zu Universität B verbindlich einen Kita-Platz oder kann ich gar mit der einen, nicht aber mit der anderen Universität im Hinblick auf eine Stelle für meinen Partner/meine Partnerin verhandeln? Wie ist es um die wissenschaftliche Reputation der Universität und der Fakultät bestellt? Welche strategischen Ziele verfolgt Universität A, hat die Universität B überhaupt solche Ziele? Schließlich: Ist die Fakultät B ein Karrieresprungbrett oder die Fakultät A gar ein Karrieregrab? Viele dieser externen Faktoren lassen sich durch sorgfältige Recherche schon im Vorfeld einer Berufungsverhandlung, aber letztlich auch im Rahmen einer Berufungsverhandlung eruieren. Lassen Sie sich beraten, beraten Sie sich mit Kollegen, achten Sie genau auf das, worauf man Ihnen keine klare, sondern vielleicht nur eine ausweichende Antwort gibt. Fragen Sie die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der informellen Vorgespräche nach weichen Faktoren: Herrscht an dieser Universität ein "Kasernenhofton" oder ein liberales, wissenschaftlerfreundliches Verhalten?

Hubert Detmer


Kann ein Ruf nicht angenommen werden?

F&L 11/2008 (aktualisiert Februar 2021)
Die nach Ruferteilung stattfindenden Berufungsverhandlungen werden nicht immer erfolgreich abgeschlossen. Berufungsverhandlungen sind ergebnisoffene Verhandlungen und können daher letztlich auch scheitern. Vielfach bleiben die Ausstattungszusagen der Universität hinter den Forderungen der Rufinhaber/innen zurück. Entscheidend für die Frage, ob die Universität ein exponiertes oder doch eher bescheidenes Ausstattungsangebot offeriert, ist neben den finanziellen Zwängen der Fakultät auch das "Standing" der Bewerber/der Bewerberin. Klassische Verhandlungssujets im Rahmen von Berufungsverhandlungen sind neben der persönlichen Besoldung Fragen der räumlichen Unterbringung, der Anzahl und Besoldung/Vergütung wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter/innen sowie die Höhe der Grundausstattung und laufender investiver Mittel. Es ist hierbei außerordentlich wichtig, verbindliche Zusagen der Universität zu erhalten; reine Bemühenszusagen oder Absichtserklärungen sind nicht nur formal insuffizient, sondern auch rechtlich nicht belastbar. Für die betroffenen Rufinhaber/innen stellt sich in vielen Fällen die Frage, welche Zusagen noch hinnehmbar sind. Anders herum: Wo verläuft die persönliche Schmerzgrenze? Vieles wird hierbei vom Einzelfall abhängen. Einen Zweit- oder Drittruf nicht anzunehmen gestaltet sich erfahrungsgemäß eher unproblematisch und kann insbesondere unter Rekurs auf den Status quo begründet werden. Anders verhält es sich im Falle von Erstberufungen. Vielfach existiert gerade bei jüngeren Wissenschaftler/innen die Befürchtung, dass bei Nichtannahme des ersten Rufs anderweitige Rufe nicht mehr ergehen werden. Empirisch belegen lässt sich diese Annahme nicht. Formaljuristisch ist die Nichtannahme eines Rufs jederzeit möglich. Traditionell gilt aber in der Scientific Community nach wie vor der Grundsatz, demnach Erstrufe - zumindest auf eine Lebenszeitprofessur - zwingend angenommen werden sollten. Insoweit stellt die Nichtannahme des ersten Rufs nach wie vor die große Ausnahme dar, die in jedem Einzelfall wohl überlegt sein sollte.

Dirk Böhmann


Kann ich nach Annahme eines Rufes andere Bewerbungen aufrechterhalten?

F&L 7/2009 (aktualisiert April 2021):
Die Annahme eines Rufes und der darauf folgende Dienstantritt markieren zwar den Endpunkt eines Berufungsverfahrens. Dies hindert Berufene aber nicht daran, etwaige andere Bewerbungen aufrechtzuerhalten. Vor Dienstantritt gilt dies ohnehin bereits deshalb, weil die Rufannahme selbst noch keine absolute rechtliche Sicherheit gewährleistet, dass der Dienstantritt auch erfolgen wird. Aber auch nach Dienstantritt bestehen prinzipiell keine Hemmnisse für weitere Bewerbungen. Hieran ändert auch der Blick auf die "Vereinbarung über die Besetzung von Professorinnen- oder Professorenstellen an den Hochschulen" (sogenannte KMK-Sperrfristvereinbarung) nichts. Die dort niedergelegte grundsätzlich 3-jährige „Sperre“ gilt ohnehin nur für W 3-Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber mit einer unbefristeten Professur. Abgesehen davon ist aber zu konstatieren, dass sich die Länder und Hochschulen gar nicht mehr an diese Vereinbarung halten. Zu betrachten ist auch, ob und inwieweit ein weiterer Ruf Bleibeverhandlungen ermöglicht. Einige Hochschulen führen Bleibeverhandlungen prinzipiell erst nach Ablauf einer dreijährigen Tätigkeit an der eigenen Hochschule. Lohnen kann sich ein schneller anderweitiger Ruf allerdings vor allem für diejenigen Professoren, die im Rahmen einer Erstberufung eine befristete Professur erhalten haben. Im Regelfall erfolgt nach einer weiteren Berufung prompt eine sofortige Entfristung der Stelle.

Martin Hellfeier