Wer kann Mitglied werden?
Als Hochschullehrerin und Hochschullehrer (Professorin und Professor, Privatdozentin und Privatdozent, Habilitierte und Habilitierter) an einer Universität (bzw. wissenschaftlichen Hochschule oder Kunst- und Musikhochschule) in Deutschland können Sie dem DHV als Mitglied beitreten. Ebenso als deutsche Hochschullehrerin und deutscher Hochschullehrer an einer entsprechenden Hochschule im Ausland. Mitglied kann auch jede Juniorprofessorin und jeder Juniorprofessor, Habilitandin und Habilitand, Nachwuchsgruppenleiterin und Nachwuchsgruppenleiter oder Postdoc werden sowie jede Inhaberin und jeder Inhaber eines Rufes auf eine Professur an einer der angegebenen Hochschulen in Deutschland.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft derzeit nicht, befinden sich aber schon in der Karrierephase ab der Promotion und haben Service- und Beratungsbedarf in Zusammenhang mit Hochschule und Wissenschaft? In diesem Fall können Sie statt der Mitgliedschaft einen Dienstleistungsvertrag abschließen.
Mitglieder werben und Prämie sichern
Mitglieder werben lohnt sich: Der DHV bietet für das Jahr 2024 eine "Mitglieder werben Mitglieder-Aktion" an.