Besoldung und Altersversorgung der Hochschullehrer aus dem Beitrittsgebiet / Leipzig, im September 2000
Der Deutsche Hochschulverband und sein Präsident, Prof. Schiedermair, haben in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt auf dem 50. Hochschulverbandstag, der vom 3. bis 5. April 2000 in Berlin stattgefunden hat, zur Besoldung und Altersversorgung der Hochschullehrer in den neuen Bundesländern Stellung genommen. Dabei wurde neben einer Verbesserung der Altersversorgung der Hochschullehrer aus den neuen Bundesländern nachdrücklich eine Perspektive zur Anpassung der weiterhin abgesenkten "Ost-Besoldung" an "West-Niveau" gefordert.
Die Frage der Bestandsrenten ist 1999 durch das Bundesverfassungsgericht einer vorläufigen Klärung zugeführt worden. Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - hat am 26. Januar 2000 Herrn Staatsminister Meyer vorgetragen, dass diese Rechtssprechung diejenigen Hochschullehrer benachteilige, die nach dem 30. Juni 1995 in den Ruhestand getreten sind.
In den neuen Bundesländern erhalten Hochschullehrer aus dem Beitrittsgebiet, wenn sie nach dem 30. Juni 1995 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, eine Rente, die bei etwa DM 3.000 und damit wesentlich unter dem Niveau der Bestandsrenten liegt, die an früher ausgeschiedene Hochschullehrer gezahlt wird, die zum Teil an den neuen Hochschulen gar nicht mehr mitgewirkt haben.
Herr Staatsminister Meyer hat zugestanden, dass es eine "Gerechtigkeitslücke" gebe, und hat die vom Deutschen Hochschulverband - Landesverband Sachsen - vorgestellten Modelle zur Verbesserung der Altersversorgung der Hochschullehrer mit Interesse aufgenommen. Die Staatsregierung sieht aber letztlich - sowohl aus rechtlichen als vor allem auch aus finanziellen Gründen - keine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen. Ein neues Modell von Herrn Minister Meyer - Streichung der Stichtagsregelung - kann nur im Rahmen der Novellierung von RÜG und AAÜG von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden.
Auch heutzutage - nahezu 10 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung - werden Hochschullehrer aus dem Beitrittsgebiet merklich unter "West-Niveau" besoldet. Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - nimmt diese unbefriedigende Situation zum Anlass, folgende Feststellungen zu treffen und Forderungen zu erheben:
Hochschullehrer aus dem Beitrittsgebiet leisten an denselben Hochschulen in den neuen Bundesländern gleiche Arbeit wie ihre aus dem Westen berufenenen Kolleginnen und Kollegen Vor ihrer Berufung und ihrer Übernahme in den öffentlichen Dienst wurden sie zweimal evaluiert: auf fachliche Kompetenz und auf persönliche Integrität. Diese Hochschullehrer haben den Wiederaufbau der sächsischen Hochschulen maßgeblich mitgetragen und mitgestaltet. Dass sie für diese Leistung spürbar schlechter vergütet werden als ihre Kollegen aus dem alten Bundesgebiet - und dies im gleichen Fach und am gleichen Ort - haben sie bisher hingenommen.
Die nach der Wiedervereinigung in die neue Personalstrukur übernommenen Hochschullehrer aus dem Beitrittsgebiet erhalten derzeit Dienstbezüge in Höhe von 86,5 vom Hundert der für das bisherige Bundesgebiet geltenden Bezüge.
Die Hochschullehrer aus dem Beitrittsgebiet sind nicht länger gewillt, diese unbegründete Benachteiligung und die dadurch zum Ausdruck gebrachte Geringschätzung ihrer Arbeit weiter hinzunehmen. Bei allem Verständnis für die unterschiedlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in den alten und den neuen Bundesländern - wobei nicht unberücksichtigt bleiben kann, dass alle Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes in den alten Bundesländern trotz der unbestritten zum Teil sehr unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Länder die "volle" Vergütung erhalten - wird eine baldige und vollständige Angleichung der Bezüge gefordert.
Hilfsweise wird die Vorlage eines verbindlichen Perspektivplans gefordert, aus dem Zeitpunkte) und gegebenenfalls schrittweise Anpassungen bis zum Erreichen der vollen Dienstbezüge eindeutig und unverrückbar hervorgehen.
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - fordert, dass die derzeit abgesenkte Besoldung nicht zu dementsprechend verringerten Ruhestandsbezügen führen darf. Die Versorgungsempfänger müssen nach allgemeiner Angleichung der Ost- an die Westbezüge so behandelt werden, als ob sie vor dem Eintritt in den Ruhestand volle Bezüge erhalten hätten.
Der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Sachsen - ist überzeugt, dass die geforderten Maßnahmen zu einer Stärkung der Hochschullandschaft und des Wissenschaftsstandorts Sachsen wesentlich beitragen werden.
Leipzig, im September 2000