Zur Einführung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Resolution des 60. DHV-Tages

Zur Einführung eines
Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Mit dem Diskussionsvorschlag eines "Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen" (DQR) haben Bund und Länder die Planungen, eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2008 zur Errichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zu implementieren, weit vorangetrieben. Ziel des Qualifikationsrahmens ist es, bildungsübergreifend mittels Einstufung in acht Niveaustufen eine  angemessene Zuordnung von in Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen in der Europäischen Union als grenzüberschreitendem Bildungsraum zu erreichen. Als Bewertungsmaßstab dienen nicht mehr Bildungsabschlüsse und Bildungswege, sondern Lernergebnisse, die mit den Kategorien "Wissen", "Fertigkeiten" und "personale Kompetenzen" beschrieben werden.

Der Deutsche Hochschulverband begrüßt und unterstützt Bestrebungen, Qualifikationen in Europa transparenter und nationale Bildungssysteme durchlässiger zu gestalten. Der Deutsche Hochschulverband ist jedoch der Überzeugung, dass DQR und EQR hierzu keinen sinnvollen Beitrag leisten können. Bund und Länder werden vielmehr dazu aufgerufen, diesen Prozess auf nationaler wie europäischer Ebene zu stoppen.

DQR und EQR lehnt der Deutsche Hochschulverband aus folgenden Gründen ab:

1. Bürokratisches Monstrum mit Scheingenauigkeit

DQR und EQU werden – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz – ein bürokratisches Monstrum werden. Die abstrakten Qualifikationsniveaus müssen konkret definiert und in sämtlichen Bildungsabschlüssen sowie Ausbildungs- und Fortbildungsberufen fortlaufend abgebildet werden. Das läuft auf ein Beschäftigungsprogramm für Technokraten hinaus. Die Evaluations- und Akkreditierungsbürokratie, die Bildungseinrichtungen schon heute erheblich belasten, erhalten weiteren Auftrieb.

Dem enormen Verwaltungsaufwand steht kein erkennbarer Nutzen gegenüber. Die EU-Mitgliedstaaten sind hochspezialisierte und -differenzierte Industrie- und Wissenschafts-gesellschaften mit divergierenden, historisch gewachsenen Ausbildungskulturen. Die Vielfalt der jeweiligen Ausbildung und Anforderungen lässt sich nicht sachgerecht in simplifizierende acht Kompetenzstufen pressen. Mit Scheingenauigkeit werden weder Transparenz noch Mobilität gefördert.

2. Neue Kategorisierungen und verkürzter Bildungsbegriff

Der DQR beruht auf einer Kompetenzdefinition, die sich an Wissen, Fertigkeiten und handlungsorientierter Kompetenz orientiert. Bildung wird auf ökonomischen Nutzen und Verwertbarkeit reduziert. Durch neue fragwürdige Kategorisierungen wird das Ziel, vermeintliches "Schubladendenken" zu überwinden, konterkariert.

Insbesondere werden Kern und Wesen eines universitären Studiums verkannt. Ein universitäres Studium dient der Bildung und Ausbildung durch Wissenschaft. Es erschöpft sich nicht nur in der Ausbildung zur Berufsfähigkeit und in der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, sondern zielt auf eine umfassende Persönlichkeitsbildung ab, die nicht zur Schablone handlungsorientierter Kompetenzen passt.

3. Definitions- und Messprobleme

Den Kategorien des Wissens, der Fertigkeiten und der personalen Kompetenz fehlt jegliche präzise Aussagekraft und Trennschärfe. Insbesondere der Schlüsselbegriff der Kompetenz entzieht sich einer allgemein verbindlichen Definition. Ungeklärt ist, auf welche Weise non-formale und informell erworbene Kompetenzen bei der Einstufung in Qualifikationsniveaus berücksichtigt werden sollen und können.  Über verlässliche Messverfahren schweigen sich EQR und DQR aus.

4. Unklare Verbindlichkeit

Völlig unklar ist, welche Bindungswirkungen und Rechtsfolgen den Zuweisungen in eine Kompetenzstufe zukünftig zukommen sollen. Die leidvollen Erfahrungen des Bologna-Prozesses in Deutschland lehren, dass administrative Überregulierung begrüßenswerte Zielsetzungen zu einem fortlaufenden Reparaturbetrieb degradieren kann.

5. Autonomiefeindlichkeit

Die Autonomie der Hochschulen muss gewahrt bleiben. Dazu gehört das Recht, Studierende selbst auszuwählen. Im Sinne der Qualitätssicherung muss es Hochschulen weiterhin vorbehalten bleiben, die Studienaufnahme an inhaltliche Voraussetzungen zu knüpfen. Über die Gleichwertigkeit von akademischer und nicht-akademischer Bildung darf nicht ihre prinzipielle Andersartigkeit aus dem Blickfeld geraten. Im Hinblick auf den möglichen Studienerfolg erscheint es beispielsweise nicht zielführend, beruflich Qualifizierten auf Grund des Nachweises einer entsprechenden Kompetenzstufe per se den Direkteinstieg in ein Studium  - unabhängig von einer vorherigen Eignungsprüfung - zu ermöglichen. EQR und DQR können vor dem Hintergrund als Versuch verstanden werden, den Unterschied von beruflicher und akademischer Bildung einzuebnen, um den Hochschulen eine neue Klientel zuzuweisen. Der DHV tritt demgegenüber für ein differenziertes und durchlässiges Bildungssystem ein.

6. Mangelnde Qualitätssicherung

Durchlässigkeit ist kein Selbstzweck. Sie anzumahnen, ist nur sinnvoll, wenn trotz nachgewiesener Leistung eine Bildungs- und Ausbildungskarriere behindert wird. Für Leistungsstandards bürgen die bisherigen Bildungsabschlüsse, deren systematische Entwertung durch DQR und EQR vorangetrieben wird. Der Nachweis, dass Verfahren, die sich ausschließlich am Lern-"Output" orientieren, Qualität garantieren, ist bislang nicht erbracht worden.

7. Dirigistische Kategorisierung von Menschen

Letztlich hält es der DHV für unerträglich, unter dem Vorwand, europäische Anerkennungsstandards zu setzen, die 380 Millionen Menschen eines Erdteils mit reicher Kultur, Differenzierung und Geschichte in acht Kompetenzstufen aufzuteilen. Damit sind notwendigerweise hierarchisierende und diskriminierende Wirkungen und Wertungen verbunden. Ein solches Vorhaben erscheint dirigistisch und menschenverachtend. Es ist ein zum Scheitern verurteilter, erneuter Versuch, kulturelle Vielfalt in ein europäisches Einheitsschema zu pressen.

Hamburg, den 23. März 2010